Grundsteuerreform - Verlängerung der Abgabefrist

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis zum 31.01.2023 verlängert. Die Erklärung muss nicht wie geplant zum 31.10.2022 sondern bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.   

Grundsteuerreform

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Steuerpflichtigen Ihre Grundsteuererklärung abgeben. Diese sind elektronisch über das ELSTER-Portal bei den Finanzämtern einzureichen. Hierfür finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg (www.grundsteuer-bw.de) einige Ausfüllhilfen und Erklär-Videos.

https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY

Auskünfte zum Bodenrichtwert und Grundstück erhalten Sie kostenfrei unter Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de)

Wenn Sie ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Flurstück (Grundsteuer A) in Ihrem Besitz haben, erhalten Sie im Januar 2023 ein separates Informationsschreiben.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Weiland gerne zur Verfügung.

Tel. 07258/9109-60
m.weiland@zaisenhausen.de