Bericht über die Gemeinderatssitzung am 05.11.2024

In seiner Sitzung am 05.11.2024 hat sich der Gemeinderat im ersten Tagesordnungspunkt mit der Grundsteuerreform und ihren Auswirkungen befasst. Schon die Besucherzahlen ließen auf großes Interesse schließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber dazu aufgefordert, dass bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung geschaffen werden muss. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die bisherigen Bewertungsregeln, die auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 erhoben werden, noch bis zum 31.12.2024 angewandt werden dürfen.

Die Grundzüge des Landesgrundsteuergesetzes beinhalten weiterhin ein dreistufiges Verfahren. Dies ist die Feststellung des Grundsteuerwerts, die Festsetzung des Messbetrags und ggf. der Zerlegung des Messbetrags sowie die Festsetzung der Grundsteuer. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Finanzamt und den Kommunen, die zwischenzeitlich in Frage gestellt wurde, bleibt in der bisherigen Form erhalten.

Die Ermittlung der Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 nach folgendem Schema vorgenommen:

Aufgrund der neuen Bemessungsgrundlagen und deren Gewichtung wird sich die Grundsteuer jedes einzelnen Grundstückseigentümers ab dem Jahr 2025 verändern. Maßgeblich dafür wird weiter der Messbetrag sein, den das Finanzamt und nicht die Gemeinde für jeden Steuerzahler individuell festlegt. Die Gemeinde kann lediglich den Hebesatz bestimmen, der für alle gleich gilt. Sie hat somit keinen direkten Einfluss darauf wie sehr sich die grundsätzliche Bemessungsgrundlage und damit die Grundsteuer für jeden Einzelnen verändern wird. Einige Grundstückseigentümer werden künftig weniger bezahlen, einige mehr. Auch die Beträge, wer wieviel bisher bezahlt hat und was er künftig bezahlen wird, sind sehr unterschiedlich und nicht miteinander vergleichbar. Da bereits jetzt Nachbargrundstücke in derselben Straße oft sehr unterschiedliche Steuersätze zu zahlen haben, ist eine direkte Vergleichbarkeit und eine Gerechtigkeit bezogen auf die aktuellen Steuersätze unmöglich. Festgehalten werden kann, dass es eine Belastungsverschiebung zugunsten von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegrundstücken sowie zulasten unbebauter Grundstücke geben wird.

Nach intensiver Prüfung und zahlreichen Vergleichsrechnungen einer Vielzahl von beispielhaften Einzelgrundstücken in zwei vorangegangenen intensiven Beratungssitzungen des Gremiums, erarbeitete die Verwaltung einen Beschlussvorschlag, der beinhaltete, den Hebesatz von 350 v.H. auf 295 v.H. zu senken. Dieser Hebesatz wurde darum gewählt, weil er die Aufkommensneutralität der bebauten Grundstücke darstellt.

Die Bürgermeisterin erklärt zu Beginn der Beratung, dass die Gemeinde nur einen einheitlichen Hebesatz für alle Grundstückseigentümer beschließen kann, Einzelentscheidungen oder Entscheidungen für unterschiedliche Gebiete können nicht getroffen werden. So wird es, wie auch bisher schon, Unterschiede zwischen Nachbarn bzw. Eigentümern im selben Gebiet geben. Die Leiterin des Rechnungsamtes, Frau Weiland, stellte in einer ausführlichen Präsentation die Thematik und ihre Auswirkungen im Allgemeinen und bezogen auf Zaisenhausen dar. Dabei legte sie Beispielrechnungen für sämtliche Gebietszonen in der gesamten Gemeinde auf, um darzustellen, wie die Reform sich auf das Gemeindegebiet Zaisenhausen und auf einzelne Grundstückseigentümer auswirkt.

Bei den Ausführungen und der anschließenden Diskussion im Rat wurde klar, dass vorallem Eigentümer unbebauter Grundstücke über Gebühr belastet werden, gleich bei welchem Hebesatz. Die Verwaltung hat, auf einen Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderats, in einer der vorangegangenen Sitzungen, diese Grundstücke, von denen es in Zaisenhausen ca. 130 gibt, aus der Berechnung genommen, um für die restlichen Grundstücke im Gesamten eine Aufkommensneutralität zu erreichen. Dies ist bei einem Hebesatz von 295 gegeben. Gemeinderat Stefan Schühle sah in der Senkung des Hebesatzes auf 295 trotzdem eine Steuererhöhung, welche er dem Bürger nicht zumuten möchte und beantragt, den Steuersatz auf 230 festzulegen. Gemeinderat Volker Geisel führt aus, dass der Gemeinde dann Einnahmen fehlen, die eine Erfüllung der freiwilligen Aufgaben, wie Vereinsförderung, Spielplätze, usw. nicht mehr möglich machen wird. Man ist sich einig, dass auch die Pflichtaufgaben immer mehr und teurer, im Gegenzug die finanzielle Unterstützung vom Land reduziert und Umlagen erhöht werden.

Bürgermeisterin Wöhrle gab zu verstehen, dass bei einem Hebesatz von 295 nach aktueller Auswertung der Daten ca. 35% der Grundstückseigentümer weniger bezahlen würden, als bisher. Auch wenn die Gemeinde bei dem erarbeiteten Hebesatz ein leichtes Plus gemessen am Gesamthaushaltsvolumen verzeichnen würde (insgesamt ca. 55.000 Euro), so kann nicht pauschal gesagt werden, dass es für den Einzelnen eine Steuererhöhung darstellt. Eine klare Steuererhöhung, die nicht wegen des Hebesatzes sondern aufgrund des neuen Berechnungsmodells gegeben ist, ist die der Eigentümer unbebauter Grundstücke. Für die rund 130 unbebauten Grundstücke in der Germeinde (entspricht ca. 15% aller Grundstücke) zum Stichtag erhält die Gemeinde aktuell insgesamt ca. 2.500 Euro, bei einem Hebesatz von 295 wären es künftig ca. 55.000 Euro und bei einem Hebestz von 230  eben auch noch ca. 45.000 Euro.

Nach langer Diskussion wurde über den Antrag den Hebesatz auf 230 festzulegen ebenso abgestimmt wie über den Beschlussvorschlag den Hebesatz auf 295 zu senken. Beide Abstimmungen wurden mit fünf Ja- und fünf Nein-Stimmen entschieden und somit abgelehnt.

Nachdem keiner der beiden Beschlussvorschläge die erforderliche Mehrheit erzielen konnte, teilte Bürgermeisterin Wöhrle mit, dass von Seiten der Verwaltung keine weiteren Alternativen ausgearbeitet wurden, da alle vom Rat gewünschten Aufträge erarbeitet waren und in diese Beschlussvorlage mündeten. Die beiden genannten Hebesätze sind ihrer Auffassung nach nachvollziehbar, je nach dem, welchen Standpunkt man vertreten möchte. Da man unterm Durchschnitt mit den Steuersätzen liege und die aktuellsten Steuerprognosen für 2025 katastrophal sind, sieht sie weiter den Hebesatz von 295 geboten, möchte man nicht unmittelbar nach Einführung der geänderten Steuer gleich wieder erhöhen. Der Hebesatz von 230 ist plausibel, betrachtet man ausschließlich die Aufkommensneutralität und nicht die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde mit dem aktuellen Hebesatz unter den durchschnittlichen Steuereinnahmen des Landes Baden-Württembergs, dem Landkreis Karlsruhe und auch den direkten Nachbarkommungen liegt ist ein leichtes Plus unterm Strich vertretbar. Gemessen an den Nachbarkommunen Sulzfeld, Oberderdingen und Kürnbach verzichtet die Gemeinde aktuell jährlich auf durchschnittlich ca. 20.000 Euro Einnahmen, die an anderer Stelle fehlen. Volker Geisel äußerte sich dahingehend, dass der Hebesatz von 295 plausibel gemeinsam im Gremium ermittelt wurde und sachlich begründbar ist. Von einem „Geschachere“ halte er nichts. Gemeinderat Eckbert Pfeil gab zu verstehen, dass er das neue System im Gesamten nicht gut finde. Er schilderte seinen Entscheidungsprozess in den vergangenen Wochen. Gianluca Panzer gab zu bedenken, dass die Umlagen, die die Gemeinde zu zahlen hat, im kommenden Jahr steigen werden. Carolin App appelierte ebenfalls, die gesamtwirtschaftliche Lage zu betrachten. Im Laufe dieser Diskussion traf Gemeinderätin Lisa Domat ein, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen bereits vor der Sitzung ihr Spätereintreffen mitgeteilt hatte.

Da aus dem Gremium keine konkreten Vorschläge zu einem Hebesatz kamen, unterbrach die Bürgermeisterin die Sitzung und bat die Fraktionen nach fraktionsinternen Abstimmungen ihr Anträge vorzulegen.

Nach der Pause wurden zwei weitere Anträge aus den Reihen der Gemeinderäte gestellt. Gemeinderat Markus Brecht stellte als Kompromiss den Antrag den Hebesatz auf 265 festzulegen. Dieser wurde mit 4 Ja- und 6 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Antrag Volker Geisels auf einen Hebesatz von 290 wurde mit 6 Ja-Stimmen beschlossen.

 

Auch beim zweiten Punkt der Tagesordnung kam das Thema Steuer auf den Tisch. Hier ging es um die Erhöhung der Hundesteuer, die zum 01.01.2021 letztmalig erhöht wurde und im Vergleich zu den Nachbargemeinden in Zaisenhausen sehr niedrig ist. Nachdem ein Gemeinderat die Anzahl der Hunde in der Gemeinde wissen wollte, die derzeit bei 130 Vierbeinern liegt, beschloss der Rat einstimmig die Erhöhung der Hundesteuer in zwei Schritten zum 01.01.2025 und 01.01.2026. So wird es zum Beispiel beim Ersthund eine Anhebung um jeweils 12 Euro geben.

Der nächste Punkt auf der Tagesordnung sah den weiteren Breitbandausbau in der Hauptstraße vor. Hier kann man aufgrund der Graue-Flecke-Förderung mit einem Zuschuss von 90% rechnen. Eine Vergabe des Auftrags wird nur unter der Voraussetzung der Förderung erfolgen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Zum Ende der Sitzung gibt Bürgermeisterin Wöhrle noch bekannt, dass am 10.12.2024 das Seniorenfrühstück und am 14.12.2024 der Weihnachtsmarkt stattfinden werden.

Um 19:30 Uhr endete die öffentliche Sitzung des Gemeinderats.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024

Bei der Einwohnerfragestunde wurde das Thema „Netto“ thematisiert. Hier konnte von Seiten der Verwaltung zugesichert werden, dass der Markt kommen wird, der genaue Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben. Anschließend wurde der Jahresabschluss 2018 vorgestellt und genehmigt. Hier konnte mit einem geringen negativen Ergebnis, aber besser als im Planansatz prognostiziert, abgeschlossen werden. Gleichzeit wurde darauf hingewiesen, dass es für alle Gemeinden und so auch für Zaisenhausen, immer schwieriger wird, ihren Haushalt auszugleichen. Immer mehr Aufgaben werden den Kommunen von Bund und Land auferlegt, wobei die Einnahmen ausbleiben bzw. rückläufig sind. Dies wurde auch beim folgenden Tagesordnungspunkt ersichtlich, der Betriebskostenabrechnung des evangelischen Kindergartens „Vogelnest“. Hier liegt der Kostenanteil der Gemeinde bei mehr als einer Million Euro. Man ist sich im Rat jedoch einig, dass die Kinder und somit auch die Einrichtung das Fundament einer Gemeinde sind. Der Kindergarten ist gut ausgelastet und man wird dem Bedarf an notwendigen Plätzen gerecht. Entgegen den Entwicklungen in anderen Gemeinden musste der Kindergarten in Zaisenhausen an keinem Tag betriebsbedingt geschlossen werden. Auch bei den Öffnungszeiten gab es keine Einschränkungen. Für die gute Arbeit dankte das Gremium den Verantwortlichen. Im Verlauf der Sitzung wurde auch der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Wirtschaftsförderung Industriegebiet Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach, Zaisenhausen GmbH & Co.KG (WFI) vorgestellt. Das Gewerbegebiet entwickelt sich sehr gut, sowohl was die Anzahl der Arbeitsplätze angeht, wie auch die Gewerbesteuereinnahmen. Nachdem der Gemeinderat positiv über drei Baugesuche abgestimmt hat wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilung der Verwaltung“auf den neuen Mietspiegel hingewiesen. Berechnungen können selbst unter www.mietspiegel-zaisenhausen.de erstellt werden. Ebenso gab die Vorsitzende der Termin für den Weihnachtsmarkt am 14.12.2024 und die Bewirtung eines neues Foodtrucks „Goldene Heimat“ am kommenden Donnerstag, 31.10.2024 auf dem Dorfplatz mit einer Überraschung für die Kinder bekannt.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 meldeten sich zwei Bürger zu Wort. Zum einen wurde das in der Tagesordnung zu behandelnde Thema Windkraft kritisch hinterfragt. Die Bürgermeisterin verwies hier auf den Tagesordnungspunkt 3 der das Thema ausgiebig behandelt und die Fragen beantworten wird. Zum anderen wurde der Zustand der Außenanlage des Kindergarten bemängelt. Die Vorsitzende dankte für die Information und versicherte, dass dies geprüft und die Mängel behoben werden.

Nach der Fragestunde wurde der weitere Ausbau der Breitbandversorgung Hauptstraße 271/272 unter der Voraussetzung einer Förderung von 90% beschlossen. Zu dem Antrag zur Aufnahme des Flurstücks 10036 (Nassenhard) als Vorrangsgebiet für Windenergieanlagen in den Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein äußerte ein Gemeinderat bedenken. Hier konnte die Vorsitzende jedoch klarstellen, dass die Aufnahme in den Teilregionalplan noch keine Entscheidung für die Aufstellung eines Windsrads darstellt. Es soll Zaisenhausen nur die Möglichkeit zu weiteren Prüfungen geben. Im Anschluss wurde die Ermächtigung zur Kreditaufnahme für die Umschuldung der Erschließungskosten Gewerbegebiet Flurscheide III, sowie die Zuführung einer Eigenkapitalrücklage aus einem Teil der Gewerbesteuereinnahmen an die Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach, Zaisenhausen GmbH & Co.KG beschlossen. Die Annahme von zwei Spenden wurde ebenfalls beschlossen.  Die Bürgermeisterin informierte das Gremium noch über die beiden Veranstaltungen „Historischer Rundgang“, welcher bei den Teilnehmern sehr gut ankam, sowie dem Treffen des Jugendrats mit dem Bundestagsabgeordneten Nicolas Zippelius bei dem rund 25 Kinder aus Zaisenhausen großes politisches Interesse zeigten. Ebenso wurde auf den Ironman am 26.05. und das Dorfplatzfest vom 22.-24.06.2024 hingewiesen. Frau Wöhrle bedankte sich für die Bereitschaft der Kandidaten, die sich zur Wahl des Gemeinderats aufstellen ließen. Die Auswahl am 9. Juni ist sehr groß und man hofft und freut sich auf eine rege Wahlbeteiligung. Von der Möglichkeit die bereits ausgefüllten Stimmzettel zur Kreistags- und Gemeinderatswahl am Wahltag mitzubringen sollte Gebrauch gemacht werden, um Warteschlangen im Wahlbüro zu vermeiden. Zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung bat ein Gemeinderat noch um die Überprüfung der Ulmen auf dem Weg Richtung Wanderheim, da sie einen geringen Blattwuchs aufweisen.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.10.2023

Bei seiner letzten Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 beschloss der Rat einstimmig die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) sowie die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung). Bei der Wasserversorgungssatzung blieben sowohl die Grundgebühr als auch die Gebühren für den kleinen und großen Zähler unverändert. Die Gebühren für die Abwassersatzung werden jeweils für zwei Jahre kalkuliert. Nachdem die Abwassergebühren im Jahre 2020 gesenkt werden konnte, müssen sie nach der aktuellen Kalkulation ab dem 01. Januar 2024 auf 2,66 Euro pro Kubikmeter für das Schmutzwasser und 0,36 Euro pro Quadratmeter für die Niederschlagswasserbeseitigung angehoben werden.

Mit dem Tageselternverein Bruchsal Landkreis Karlsruhe Nord e.V. hat die Gemeinde Zaisenhausen seit 2011 einen Vertragspartner an der Seite, der Tageseltern ausbildet und Betreuungsplätze vermittelt.  Dies ist ein wichtiger Pfeiler in der Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist weiterhin sehr hoch und damit auch der Wunsch nach weiteren Tagesmüttern. Daher hat sich der Gemeinderat einstimmig dazu entschlossen, Tagesmütter finanziell zu unterstützen. Hierzu zählen eine Platzpauschale, die Übernahme der Kosten für die Qualifizierung und Fortbildung sowie die Mitgliedsbeiträge der potentiellen Tagesmütter. Es wäre schön, durch diese finanzielle Unterstützung  das Angebot von Betreuungsplätzen durch Tagesmütter in Zaisenhausen zu erweitern.

Die Verwaltung teilte mit, dass der Bauhof zur Bewältigung seiner vielfältigen Aufgaben nun  ein gebrauchtes Pritschenfahrzeug erhalten hat. Leider musste dem Rat auch von den neuesten Sachbeschädigungen berichtet werden. Der stetige Vandalismus in Zaisenhausen ist bedenklich und verursacht unnötige Kosten. Für Hinweise aus der Bevölkerung wäre die Gemeinde seht dankbar. Darüber hinaus wurde das Gremium noch informiert, dass die PV-Anlage auf dem Dach der Kultur- und Sporthalle nun montiert wurde. Betreiber ist hier die BürgerEnergiegenossenschaft Durmersheim eG.

Bericht von der Gemeinderatsitzung am 01.02.2022

Am Dienstag, den 01.02.2022, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 19:00 Uhr in öffentlicher Sitzung.

TOP 1:    Einbringung des Haushalts 2022

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird unter Berücksichtigung der im Vorfeld eingereichten Projektlisten und der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Zaisenhausen festgestellt.

Frau Wöhrle erläutert im Rahmen ihrer Haushaltsrede, dass der Haushalt 2022 aufgrund des Superwahljahres 2021 und der Unsicherheiten wegen der Corona-Pandemie erst im Februar 2022 eingebracht werden konnte. Es handelt sich um einen Haushalt nach zwei Jahren Pandemie und auch die Zukunft ist noch ungewiss. Sie betont, dass die Gemeinde Zaisenhausen in den zurückliegenden Jahren viele Projekte durchgeführt hat und auch weiterhin durchführen wird. Es wird weniger große Baustellen geben; die Schlussabrechnungen von den großen Baustellen der letzten Jahre werden sich dabei noch im diesjährigen Haushalt wiederspiegeln.
Insgesamt steht der Haushalt 2022 im Zeichen der Digitalisierung. Vor allem innerorts soll der Breitbandausbau vorangebracht werden. Hierfür wird mit dem Landratsamt Karlsruhe ein Zuschuss beantragt werden. In der Schule wird der DigitalPakt Schule umgesetzt. Auch die Ratsarbeit selbst soll digitalisiert werden. Hierfür soll ein rechtssicheres Programm (Ratsinformationssystem) verwendet werden.
Frau Wöhrle betont, dass die Innenentwicklung auch weiterhin eine große Rolle spielen wird. Die Sanierungsmaßnahme in der erweiterten Bahnhofstraße kann im Frühjahr begonnen werden. Hierbei wird das Areal deutlich aufgewertet. Insgesamt liegt der Fokus auf privaten Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes. Auch der Bauhof befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Unter anderem ist das Dach nicht mehr dicht. Die Prüfung des geplanten innerörtlichen Neubaugebietes steht noch aus. Abhängig von den rechtlichen Gegebenheiten und den finanziellen Auswirkungen soll in 2022 eine Entscheidung zur Umsetzung getroffen werden. Die Erweiterung des Kindergartens wird voraussichtlich dieses Jahr abgeschlossen werden – passend zum 50-jährigen Jubiläum.
Auch der Weg zur nachhaltigen Gemeinde soll weiterverfolgt werden. Im Zusammenhang hierzu sollen auf den Dächern des Kindergartens, der Grundschule und der Sporthalle Photovoltaik-Anlagen montiert werden. Eine Montage auf dem Rathaus kommt aus statischen Gründen nicht in Frage. Zusätzlich sollen die noch dicht umgerüsteten Straßenlaternen auf LED-Beleuchtung umgestellt werden.
Des Weiteren erläutert Frau Wöhrle, dass die Realsteuerhebesätze erhöht werden sollen. Sie erklärt, dass im Jahr 1999 die letzte Erhöhung stattfand und die Gemeinde Zaisenhausen weit unter dem Landesdurchschnitt liegt. Aufgrund dessen kann die Gemeinde z.B. nie den vollen Betrag aus dem Ausgleichsstock ausschöpfen. Die Verwaltung schlägt darum vor, die Hebesätze auf einheitlich 350 v.H. zu erhöhen. Bisher lagen die Hebesätze der Grundsteuer A und B bei 300 v.H. und der Hebesatz der Gewerbesteuer bei 330 v.H.. Die Vorsitzende betont, dass die Hebesätze der Gemeinde Zaisenhausen auch nach der Erhöhung im Landesdurchschnitt noch ziemlich gering wären und es nach 20 Jahren nicht vermessen ist, sich dem Thema anzunehmen.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind ca. 700.000 € Kreditaufnahme geplant.

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022 zur Kenntnis. Die Beschlussfassung ist für den 8. März 2022 geplant.

TOP 2:    Beschluss über die Annahme von Spenden

Im Quartal 2021 ist bei der Gemeinde Zaisenhausen folgende Geldspende eingegangen:

Betrag       Spendenzweck                                      Spender

649,60 €    Geschenke für die Nikolausaktion    Firma Strähle Galvanik GmbH

                   der Feuerwehr Zaisenhausen            Gewerbestraße 16-18

                                                                                    75059 Zaisenhausen

Frau Wöhrle erläutert, dass die Nikolausaktion der Freiwilligen Feuerwehr 2020 zum ersten Mal stattfand. Auch 2021 wurde sie wieder durchgeführt. Hierfür hat die Firma Strähle Galvanik GmbH die Geschenke besorgt. Frau Wöhrle bedankt sich herzlich für die Spende und die Durchführung der Aktion.

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der im Sachverhalt genannten Geldspende einstimmig zu.

 

TOP 3:    Baugesuch              

Einbau einer Betriebswohnung in best. Betriebsgebäude, FlSt.Nr. 8794

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 8794 in das bestehende Betriebsgebäude eine Betriebswohnung einbauen. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Flurscheide, 5. Änderung“. Befreiungen und Ausnahmen werden nicht beantragt.

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben „Einbau einer Betriebswohnung in bestehendes Betriebsgebäude“ auf dem Flurstück Nr. 8794 einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor. 

 

TOP 4:    Mitteilungen der Verwaltung

Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen in der Gemeinde:

Todesfall Martin Müller
Am 18. Januar 2022 ist der Bauhofmitarbeiter Martin Müller nach kurzer schwerer Krankheit leider unerwartet verstorben. Frau Wöhrle betont den Verlust für die Gemeinde – sowohl bezogen auf seine Arbeit als auch persönlich.

Leerungen Glascontainer
Im gesamten Landkreis gibt es Probleme mit den Leerungen der Glascontainer; diese werden unregelmäßig geleert. Die Gemeinde ist bereits im Austausch mit der Firma in der Hoffnung, dass die Leerungen bald in geregelten Abständen durchgeführt werden.


TOP 5:    Verschiedenes

Gemeinderat Hensgen erläutert, dass die notwendigen Unterhaltungsarbeiten am Kohlbach stattgefunden haben. Es ist aufgefallen, dass private Befestigungen an den Ufern vorhanden sind. Da diese Engstellen die Hochwassergefahr verstärken, müssen die Befestigungen entfernt werden. Frau Grath erläutert, dass die Wasserrechtsbehörde diese Problematik bei einem Vor-Ort-Termin am 2. Februar 2022 begutachten wird.


Frau Wöhrle berichtet, dass im gesamten Gemeindegebiet, insbesondere in den Neubaugebieten, die Garagen und privaten Stellplätze vermehrt zweckentfremdet und als Lagerflächen genutzt werden. Dementsprechend werden durch die Fahrzeuge der Grundstückseigentümer regelmäßig Gehwege blockiert, ungünstige und teilweise unsichere Verkehrssituationen geschaffen. Die Beschwerden in der Gemeindeverwaltung häufen sich. Die Bürgermeisterin möchte darum in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass die Stellplätze auch als solche zu nutzen sind. Sollte sich diese Situation nicht ändern, wird eine detaillierte Kontrolle mit rechtlichen Konsequenzen erforderlich sein.


Gemeinderat Pfeil weist darauf hin, dass im Menzinger Weg Holzabfall unter dem Baum nicht entfernt wurde. Frau Wöhrle antwortet, dass die Gemeindeverwaltung die Information an den Bauhof weitergeben wird.


Gemeinderat Brecht informiert, dass an der Baustelle in der Bahnhofstraße Lichter geklaut wurden und Schilder auf dem Boden liegen.


Gemeinderat Hensgen fragt nach, wann die Markierungen im verkehrsberuhigten Bereich der Schulstraße angebracht werden. Frau Grath antwortet, dass Angebote bereits eingeholt wurden. Wetterbedingt ist das Anbringen der Markierungen allerdings erst ab März möglich. Weitere Markierungen in anderen Straßen werden mit der Straßenbehörde abgeklärt.


Des Weiteren erkundigt sich Gemeinderat Hensgen, wann die Straßenlaternen am Sportplatz installiert werden. Herr Weißert antwortet, dass dies bei einem Vor-Ort-Termin am 2. Februar 2022 mit der NetzeBW besprochen werden soll.


TOP 6:    Bekanntmachung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde folgender Beschluss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst:


Der Gemeinderat nimmt den Abschluss des Prüfverfahrens zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Zaisenhausen 2012 – 20217 zur Kenntnis.

Bericht von der Gemeinderatsitzung am 14.12.2021

Am Dienstag, den 14.12.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 19:00 Uhr in öffentlicher Sitzung.

TOP 1: Fragestunde der Einwohner gemäß § 33 Abs. 4 GemO

Es gab keine Fragen der Einwohner.

TOP 2: Gewerbegebiet „Flurscheide III“ – Beschluss über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft im Zusammenhang mit einer Kreditumschuldung

Mit Beginn der inneren Erschließung des Gewerbegebiets Flurscheide III nahm der Erschließungsträger KE bei der Volksbank Mosbach einen Kredit in Höhe von 3.500.000 Euro mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 (Zinssatz 0,5% p.a.) auf. Die Volksbank Mosbach hat diesen Kredit nicht verlängert. Aufgrund von Grundstücksverkäufen benötigt die KE bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages mit der Gemeinde am 31.12.2024 lediglich noch ein Kreditvolumen von 2.500.000 Euro. Die Sparkasse Kraichgau hat hierzu ein Angebot mit einem Zinssatz von 0,9 % p.a. vorgelegt. Durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Gemeinde als Sicherheit in Höhe von 80 % des Kreditvolumens (2.000.000 Euro) vermindert sich der Zinssatz auf 0,5 % p.a.. Die Übernahme der Ausfallbürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsicht. Die erforderlichen Unterlagen wurden von der Rechtsaufsicht nachgefordert. Die Bürgschaft kann erst nach Erhalt aller Unterlagen genehmigt werden. Darum läuft der Kredit ab dem 01.01.2022 mit einem Zinssatz von 0,9 % p.a.. Sollte die Rechtsaufsicht der Bürgschaft zustimmen, kann ab dem 01.03.2022 ein Zinssatz von 0,5 % p.a. hinterlegt werden.

Gemeinderat Hensgen erkundigt sich, ob der Zinssatz derselbe ist wie bei dem vorherigen Kredit. Herr Weißert erläutert, dass der Zinssatz nach Genehmigung der Bürgschaft durch die Rechtsaufsicht nach einer Übergangszeit von drei Monaten auf 0,5 % fällt und somit wieder dem Zinssatz des vorherigen Kredits entspricht. Gemeinderat Edel frägt nach, wieso der Kreditlaufzeit bei der Volksbank Mosbach nicht verlängert werden kann. Frau Wöhrle erklärt, dass die Volksbank Mosbach mehr auf Regionalität setzen möchte und die Kreditlaufzeit daher nicht verlängert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde zur inneren Erschließung des Gewerbegebietes „Flurscheide III“ im Rahmen einer Kreditumschuldung zu Gunsten der Sparkasse Kraichgau eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000 Euro übernimmt. Er nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 3: Abwasserbeseitigung Zaisenhausen – Beschlussfassung über die Gebühren zum 01.01.2022 / Satzungsänderung

Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Zum 1. Januar 2010 wurde die Gebühr für das Niederschlagswasser eingeführt. Für das Schmutzwasser wurden 1,73 Euro pro Kubikmeter und für das Niederschlagswasser 0,21 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. In den letzten Jahren ist diese im Rhythmus von zwei Jahren stetig angestiegen. Nun können die Gebühren für die Jahre 2020 bis 2021 auf 2,63 Euro bzw. 0,31 Euro erstmalig gesenkt werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Kostenverteilerschlüssel für die Umlagen an den Abwasserzweckverband zu Gunsten der Gemeinde vermindert wurde. Die Investitionen im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet „Flurscheide“ werden erst ab dem Jahr 2025 abgeschrieben. Darum empfiehlt die Verwaltung die Gebührensenkung wie vorgelegt zu beschließen.

Gemeinderat Pfeil frägt, ob bei der Berechnung der Gebühr nur das letzte Jahr oder auch die vorherigen Jahre berücksichtigt wurden. Herr Weißert erläutert, dass Gebühren immer für zwei Jahre kalkuliert und festgesetzt werden. Bei der Gebührenberechnung werden die Betriebsergebnisse der letzten beiden Jahre berücksichtigt. Frau Wöhrle betont, dass die Gebühren in Zukunft auch wieder steigen könnten. Die Gebührenhöhe hängt mit den Ausgaben im Abwasserzweckverband zusammen. Hier wurden in der Vergangenheit viele Investitionen getätigt, weshalb die Gebühren in der Vergangenheit auch erhöht werden mussten. Die Kosten vom Abwasserzweckverband fielen nun jedoch geringer aus als geplant, weshalb die Gebühren für 2022 gesenkt werden können. Gemeinderat Hensgen ergänzt, dass dies auch durch die Reduzierung beim Kostenverteilerschlüssel verursacht wurde.

1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation (Stand November 2021) wird einstimmig zugestimmt. Die Gebühr beträgt ab 1. Januar 2022 für die Schmutzwasserbeseitigung 2,41 Euro pro Kubikmeter und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,25 Euro pro Quadratmeter.

2.  Die Gemeinde Zaisenhausen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3.  Die Gemeinde Zaisenhausen wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse der Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Haushaltsplanansätze des Jahres 2022 und die Finanzplanung des Jahres 2023 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzins für Fremdkapital und Eigenkapital) für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 2 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).

Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:

  • Laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB                         27,92 %
  • Laufende Kosten Kläranlage                                                  5,00 %
  • Kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung               27,92 %
  • Kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung           0,00 %
  • Kalkulatorische Kosten Regenwasserbeseitigung               50,00 %
  • Kalkulatorische Kosten Kläranlage                                       5,00 %

7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird einstimmig zugestimmt.

8. In den Jahren 2022 und 2023 (2-jähriger Kalkulationszeitraum) ist folgender Ausgleich von Vorjahresergebnissen vorgesehen:

  • Schmutzwasserbeseitigung: 20.365,00 Euro - Es erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2018/2019
  • Niederschlagswasserbeseitigung: 4.820,00 Euro - Es erfolgt der Ausgleich der Kostenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2018/2019

9. Der vorgelegten Änderungssatzung wird einstimmig zugestimmt.

TOP 4: Abschluss eines Mietvertrags für Drucker und Kopierer

Die Miete von sieben Druckern für das Rathaus und von drei Kopierern für das Rathaus, die Grundschule und das Feuerwehrhaus wurde beschränkt ausgeschrieben. Es ging lediglich das Angebot des bisherigen Vertragspartners, der Firma Toshiba Tec Germany Imaging Systems GmbH, ein. Die monatliche Rate beträgt einschließlich der Verbrauchsmaterialien und der Wartung 592,38 Euro. Gegenüber der bisherigen Miete von 528,77 Euro muss berücksichtigt werden, dass ein zusätzlicher Drucker im Rathaus und ein Kopierer im Feuerwehrhaus im Angebot enthalten sind. Die Zahl der Freikopien erhöht sich um 6.000 auf 17.500 pro Monat, sodass eine wesentliche Einsparung bei den momentanen Kosten für Zusatzkopien von monatlich 233,72 Euro erwartet werden kann.

Die Unterlagen können in der Verwaltung eingesehen werden.

Frau Wöhrle ergänzt, dass die große Anzahl an Zusatzkopien im letzten Jahr vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. In der Grundschule mussten sehr viele Kopien für das Homeschooling erstellt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines Mietvertrags für sieben Drucker und drei Kopierer mit der Firma Toshiba Tec Germany Imaging Systems GmbH für monatlich 592,38 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

TOP 5: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung Bahnhofstraße“

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann der bisherigen vorliegenden Brache in der Bahnhofstraße eine Funktion zugeführt und die Fläche nutzbar gemacht werden.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange beraten und aus dem Ergebnis heraus eine Modifizierung des Planwerks vorgenommen.

Hintergrund war die Forderung der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Karlsruhe, die aus dem Fachbeitrag „Artenschutz“ abzuleitenden Vorgaben nicht als „Hinweise“, sondern als „verbindliche Festsetzungen“ in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen. Dies wurde in der Sitzung am 09.11.2021 beschlossen.

Aufgrund diesen Sachverhalts war die nochmalige verkürzte Offenlage des Bebauungsplanentwurfes notwendig. Eine Stellungnahme der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange waren nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs möglich. Der Entwurf lag vom 26.11.2021 bis 10.12.2021 zur Einsichtnahme aus. Der Abwägungsvorschlag zu eingegangenen Stellungnahmen werden nachgereicht.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass bei der Baustelle in der Bahnhofstraße alles planmäßig läuft und der Zeitplan bis jetzt eingehalten werden konnte. Außerdem ergänzt sie, dass Fördermittel vom Ausgleichsstock in Höhe von 78.000 € bewilligt worden sind.

1.  Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen wurden geprüft und entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge (Tabelle zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) bewertet und behandelt. Den Vorschlägen der Verwaltung zur Abwägung untereinander und gegeneinander wird einstimmig zugestimmt.

2.  Der Bebauungsplan „Erweiterung Bahnhofstraße“ in der aktuellen Fassung wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung einstimmig beschlossen.

3.  Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der aktuellen Fassung werden nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung einstimmig beschlossen.

TOP 6 a: Baugesuch

Umbau einer Scheune zu zwei Wohnungen, FlSt.Nr. 724

Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 724 die vorhandene Scheune in zwei Wohnungen umbauen. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des alten Ortskerns, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Hier gilt § 34 BauGB.

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben „Umbau einer Scheune zu zwei Wohnungen“ auf dem Flurstück Nr. 724 einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 6 b: Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren

Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen und zwei Garagen, FlSt.Nr. 11959

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 11959 ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen und zwei Garagen errichten. Das Bauvorhaben soll im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gochsheimer Pfad II, 1. Änderung“. Befreiungen bzw. Ausnahmen werden nicht beantragt.

Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zur Kenntnis.

TOP 7: Mitteilungen der Verwaltung

Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen in der Gemeinde:

Regenrückhaltebecken Flurscheide lll

Die Gemeinde erhält für den Bau des Regenrückhalte- und Regenklärbecken einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 661.000 €. Dies entspricht ca. 77,9 % der förderfähigen Kosten.

Zuschüsse über das Förderprogramm „LEADER“

Für die von der LEADER Aktionsgruppe Kraichgau geförderten Projekte „Calisthenics-Anlage“ und „Dorfplatz Zaisenhausen“ wurden die beantragten Zuschüsse ausgezahlt. Für das Projekt „Streuobstspielplatz“ wurde der Auszahlungsantrag bereits bei der L-Bank gestellt.

Impfaktion

Am 02.12.2021 fand im Feuerwehrhaus eine Impfaktion statt. Die Vorsitzende betont, dass der Termin der Gemeinde sehr kurzfristig zugewiesen wurde. Alle Ü80 jährigen Bürger wurden von der Gemeindeverwaltung angerufen. Des Weiteren wurden die Besatzung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Mitarbeiter der Grundschule und des Kindergartens ein Impfangebot gemacht. Da mehr Impfstoff verfügbar war als angedacht, konnten auch die Personen von der Warteliste eine Impfung erhalten. Es ist aktuell keine weitere Impfaktion geplant. Es können aktuell unkompliziert Termine in den Impfstützpunkten des Landkreises vereinbart werden. Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, die an der Impfaktion beteiligt waren. Gemeinderat Hensgen erkundigt sich, wie viele Personen an der Impfaktion geimpft wurden. Frau Grath berichtet, dass ca. 130 – 140 Personen eine Impfung erhalten haben.

Halteverbot in der Kelterstraße

In der Kelterstraße mussten Halteverbotsschilder angebracht werden. Das Halteverbot musste eingerichtet werden, da vermehrt Beschwerden von Busunternehmen kamen. Die Busse können die Stelle schwer passieren, wenn dort Autos parken. Gemeinderat Brecht betont, dass das Halteverbot sehr großzügig bemessen ist. 

Bürgermeisterwahl Zaisenhausen

Die Vorsitzende betont, dass die Wahlbeteiligung von 48,8 % unter den gegebenen Umständen sehr gut ist und lobt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Sie freut sich auf die nächsten acht Jahre. Am 22.02.2022 um 18:00 Uhr findet die Verpflichtung für die nächste Amtszeit statt.

Testpflicht im Kindergarten und der Grundschule

Im Kindergarten müssen künftig die Kinder nun dreimal statt zweimal in der Woche getestet werden. Daher werden die Bestellungen für die Lolli-Tests aufgestockt. In der Grundschule werden die Kinder ab Januar in der Schule getestet werden. Tests, die zu Hause von den Eltern durchgeführt werden, sind nicht mehr möglich.

TOP 8: Verschiedenes

Gemeinderat Hensgen spricht den Zustand des Brunnens gegenüber der Grundschule an. Dieser sollte renoviert werden. Frau Wöhrle erklärt, dass dies bereits mit dem Schreiner besprochen ist. Allerdings wird der Brunnen erst renoviert, wenn die Baustelle in der Schulstraße fertig ist.

Gemeinderat Hensgen erwähnt, dass die Bankette bei den Feldwegen beim Hertzel-Hof gerichtet werden sollen.

Gemeinderat Hensgen erkundigt sich, wie der Stand bei der geplanten Trockenmauer ist. Die Vorsitzende entgegnet, dass dies in Arbeit ist.

Gemeinderat Edel weist darauf hin, dass bei der Maschinenhalle der Gemeinde immer wieder Schotter auf den Feldweg gefahren wird, was gefährlich für Radfahrer ist.

Gemeinderat Rappold schlägt vor, dass bei der Baustelle in der Bahnhofsstraße auf den Grünstreifen Splitt gestreut werden könnte. Hier ist es oft sehr nass und für Fußgänger rutschig. Die Vorsitzende befürwortet diesen Vorschlag und weist darauf hin, dass die Gemeinde dies in die Wege leiten wird.

TOP 9: Bekanntmachung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2021 wurden folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Preis für das Gabholz (Bürgergabe) ab der Holzeinschlagsaison 2021/2022 auf die Hälfte des Sterholzpreises anzuheben. Bei künftigen Preiserhöhungen beim normalen Sterholz erhöht sich somit automatisch der Preis für ein Ster Gabholz ebenfalls auf die Hälfte des Preises für den normalen Ster.

Bericht von der Gemeinderatsitzung am 09.11.2021

Am Dienstag, den 09.11.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 19:00 Uhr in öffentlicher Sitzung. Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle begrüßt die Anwesenden. Vor Eröffnung der Sitzung setzt sie den TOP 4 ab.

TOP 1: Fragestunde der Einwohner gemäß § 33 Abs.4 GemO

Ein Einwohner fragt nach dem parkenden LKW entlang des Sportplatzes und bittet um Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer.

TOP 2a: Gemeindewald Zaisenhausen - Festlegung des Brennholzpreises

Nach Mitteilung des Revierförsters, Herr Michael Deschner, soll ab der kommenden Holzeinschlagsaison (2021/2022) auf die Wahlmöglichkeit „select“ verzichtet werden. In allen Gemeindewäldern wurde, lt. Herrn Deschner, bisher und wird künftig Hartlaubholz (Buche, Eiche, Esche, Ahorn) verkauft. Eine spezielle Zusammenstellung einzelner Holzpolter ist zunehmend schwieriger geworden. Um eine gewisse Flexibilität bei der Preisgestaltung zu erreichen, empfiehlt das Forstamt eine Preisspanne festzulegen. Hierbei spielt dann die Qualität (Stärke, Astigkeit, etc.) eine Rolle. Der endgültige Preis für ein Polter wird durch den Revierförster bei der Zuteilung des Polters aufgrund der Holzqualität, Stärke, Astigkeit, etc. festgelegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Preisempfehlung durch das Forstamt zu übernehmen.

Der Gemeinderat setzt die Preise für Brennholz einstimmig wie folgt fest:

  • Brennholz in langer Form (Polter - Hartlaubholz) auf 56,00 Euro bis 61,00 Euro/Festmeter (Fm) incl. Umsatzsteuer,
  • Brennholz in langer Form (Polter – Nadelholz) auf 38,00 Euro bis 43,00 Euro/Festmeter (Fm) incl. Umsatzsteuer,
  • Sterholz (Hartlaubholz) auf 80,00 Euro/Ster incl. Umsatzsteuer,
  • Schlagraum/Flächenlos auf 7,00 Euro bis 20,00 Euro/Ster.

TOP 2b: Beschluss über den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Zaisenhausen

Nach § 51 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist der jährliche Betriebsplan von der unteren Forstbehörde (Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe) unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen; er soll einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Über diesen jährlichen Betriebsplan ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Zaisenhausen.

TOP 3: Wasserversorgung Zaisenhausen – Beschlussfassung über die Gebühren zum      01.01.2022

Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als rechtlich unselbständiges Unternehmen in der Form des Bruttoregiebetriebs. Diese Betriebsform ist rechnungstechnisch und personell voll im Gemeindehaushalt integriert. Als wirtschaftliche Betätigung unterliegt die Wasserversorgung der Steuerpflicht. Zu den betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten gehören auch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) mit rund 25 % der Gesamtkosten. Hierbei werden die umfangreichen Investitionskosten für das Leitungsnetz, die beiden Brunnen und den Hochbehälter auf die einzelnen Jahre verteilt.

Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen (§ 78 Absatz 2 Gemeindeordnung). Hierzu zählt insbesondere die Wasserversorgung. Die Wassergebühren wurden letztmalig zum 1. Januar 2020 auf 2,55 Cent je Kubikmeter angehoben (zzgl. 7 % Mehrwertsteuer). Der Unterhaltungsaufwand für die Reparatur von Rohrbrüchen, den beiden Brunnen und dem Hochbehälter ist weiterhin hoch.

Kostenunterdeckungen dürfen nur innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Entstehung mit einer Kostenüberdeckung ausgeglichen werden. Eine Verrechnung nach sechs Jahren ist nicht mehr möglich (§ 14 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz). Für das Jahr 2021 erfolgt der vollständige Ausgleich der noch nicht abgedeckten Kostenunterdeckung des Jahres 2017 in Höhe von 42.803,03 Euro. Für das Jahr 2022 erfolgt der vollständige Ausgleich der noch nicht abgedeckten Kostenunterdeckung des Jahres 2019 in Höhe von 21.676,49 Euro. In den Folgejahren sind weitere Unterdeckungen aus den Jahren 2020 und 2021 auszugleichen. Weitere Gebührenerhöhungen sind nicht erforderlich.

Neben der Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr erhoben. Dabei werden die Kosten für den Kauf, den Austausch und die Ablesung der Wasserzähler sowie rund 25 % der kalkulatorischen Kosten einbezogen. Die Gemeinden sind angehalten die Grundgebühr im rechtlich zulässigen Rahmen zu erheben, damit sich die Schwankungen im Wasserverbrauch nicht so stark auf die Einnahmen auswirken. Die Kalkulation für das Jahr 2021 ergibt eine unveränderte Gebühr von 3,75 Euro für den kleinen Zähler und von 3,85 Euro für den großen Zähler (jeweils zzgl. 7 % MwSt).

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Wassergebühren 2022 zu. Im Jahr 2022 erfolgt der vollständige Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2019 in Höhe von 21.676,49 Euro. Die Verbrauchsgebühr beträgt unverändert pro Kubikmeter 2,55 Euro. Die Grundgebühr beträgt monatlich für den kleinen Zähler 3,75 Euro und für den großen Zähler 3,85 Euro.

TOP 5: Zustimmung zur Wahl des 1. und 2. Feuerwehrkommandanten

Die ehrenamtlich tätigen Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten werden gemäß §11 Absatz 5 der Feuerwehrsatzung auf Grundlage des Feuerwehrgesetztes für Baden-Württemberg nach geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.

Bei der Jahreshauptversammlung am 15.10.2021 wurden Herr Björn Riebel zum 1. stellvertretenden Feuerwehrkommandant und Herr Marco Fischer zum 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandant gewählt. Nun ist die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Feuerwehrkameraden für ihren Einsatz. Sie berichtet von der Jahreshauptversammlung und die in diesem Rahmen durchgeführte Wahl des 1. und 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Sie dankte Björn Riebel und Marco Fischer für die Bereitschaft die verantwortungsvollen Ehrenämter zu übernehmen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig den Wahlen von Herrn Björn Riebel zum 1. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und Herrn Marco Fischer zum 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zu.

TOP 6: Beschluss über die Nachbesetzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2021

Am 27. Juli 2021 wurde durch den Gemeinderat die Besetzung des Gemeindewahlausschusses beschlossen. Hierbei wurde auch Verena Barth als Beisitzerin gewählt. Aufgrund persönlicher Gründe kann Frau Barth die ehrenamtliche Tätigkeit als Beisitzerin nicht wahrnehmen. Damit der Gemeindewahlausschuss wieder voll besetzt ist, sollte die derzeit nicht besetzte Funktion als Besitzer neu gewählt werden. Frau Lisa Domat hat sich dazu bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen.

Zukünftig soll der Gemeindewahlausschuss aus folgenden Mitgliedern bestehen:

Gemeindewahlausschuss Bürgermeisterwahl

Gerd Weißert

Vorsitzender

Anastasia Grath

Stellvertretende Vorsitzende

Stefanie Sailer

Beisitzerin

Jennifer Pfeil

Stellvertretende Beisitzerin

Lisa Domat

Beisitzerin

Nicole Fischer

Stellvertretende Beisitzerin

Beim Aufrufen des TOP erklärt sich Bürgermeisterin Wöhrle für befangen und verlässt den Beratungstisch. Bürgermeisterstellvertreter Geisel übernimmt die Sitzungsleitung. Fragen werden keine gestellt. Nach der Beschussfassung kehrt die Bürgermeisterin zurück und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der dargestellten Besetzung des Gemeindewahlausschusses im Zuge der Einigung zu. Lisa Domat wird die derzeit nicht besetzte Funktion als Beisitzerin übernehmen.

TOP 7: Kenntnisnahme vom Bebauungsplan „Erweiterung Bahnhofstraße“

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann der bisherigen vorliegenden Brache in der Bahnhofstraße eine Funktion zugeführt und die Fläche nutzbar gemacht werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Der Entwurf lag in der Zeit vom 01.10.2021 bis 02.11.2021 im Rathaus zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit aus. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im gleichen Zeitraum statt. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme zu der Anzahl und Ausweisung der Parkplätze ein, welche in das Abwägungsverfahren einbezogen wurde. Gemäß der beiliegenden Tabelle wurden 18 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört, von diesen gingen 10 Stellungnahmen ein.

Gegenüber dem Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften vom April 2021, wurden die beschlossenen Änderungen des Gemeinderates vom 27.04.2021 eingearbeitet. Ebenfalls wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange berücksichtigt.

Die Vorsitzende berichtet, dass von den Trägern öffentlicher Belange Punkte zum Artenschutz angeregt wurden. Diese sollen in die Vorgaben des Bebauungsplans aufgenommen werden. Danach ist eine verkürzte Offenlage ausreichend.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen wurden geprüft und entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge (Tabelle zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) bewertet und behandelt. Den Vorschlägen der Verwaltung zur Abwägung untereinander und gegeneinander wird zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt eine verkürzte Offenlage nach § 4a BauGB.

TOP 8: Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bahnbrückener Straße - Flst. 10546"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bahnbrückener Straße - Flst.-Nr. 10546" sowie die frühzeitige Offenlage des Plans und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bahnbrückener Straße, Flst.-Nr. 10546“ lag vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 im Rathaus der Gemeinde Zaisenhausen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen der Fachbehörden wurden in den Planentwurf eingearbeitet und mit dem Abwägungs- und Auslegungsbeschluss am 27.07.2021 vom Gemeinderat beschlossen. Ebenfalls wurden die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf lag im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 16.08.2021 bis 17.09.2021 im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 28.09.2021 bis 29.10.2021 statt. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme bezüglich der Anlegung eines befestigten barrierefreien Weges im Bereich des Bebauungsplans ein. Diese Stellungnahme wurde in das Abwägungsverfahren einbezogen.

18 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden angehört, von diesen gingen 10 Stellungnahmen ein. Die Änderungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften vom 03.09.2020, geändert am 27.07.2021, können der Abwägungstabelle entnommen werden, welche per Mail nachgereicht wurden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen wurden geprüft und entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge (Ta-belle zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) bewertet und behandelt. Den Vorschlägen der Verwaltung zur Abwägung untereinander und ge-geneinander wird zugestimmt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bahnbrückener Straße - Flst. 10546“ in der aktuellen Fassung wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der aktuellen Fassung werden nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

TOP 9: Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen GmbH & Co. KG; Jahresabschlüsse 2020 mit Lagebericht der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH, atypisch-stille Gesellschaft

In der Gesellschafter- und Aufsichtsratssitzung der Wirtschaftsfördergesellschaft vom 22.09.2021 wurden die Jahresabschlüsse 2020 der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH, atypisch-stillen Gesellschaft sowie der Lagebericht festgestellt.

Auch im Geschäftsjahr 2020 erfolgte eine weiterhin positive Entwicklung der Gesellschaft. So konnte diese insgesamt 625.433,04 € an Umsatzerlösen erzielen. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Verwaltungs GmbH einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 542,10 €. Die atypische-stille Gesellschaft schloss das Jahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.150,10 € ab. Die GmbH & Co. KG erzielte einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.499,55 €.

Entscheidend für den Erfolg ist die Veräußerung von erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen an Unternehmen am Standort des interkommunalen Industriegebietes. So sind im Jahr 2020 insgesamt 8.607 qm an zwei Unternehmen veräußert worden. Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze beträgt ca. 600 bei etwa 45 Betrieben. An Steuern wurden im Jahre 2020 im Gebiet insgesamt 478.814,14 € an Steuereinnahmen erzielt.

Die Vorsitzende berichtet von einer sehr guten Entwicklung des Industriegebiets.

Der Gemeinderat nimmt von den Jahresabschlüssen 2020 der GmbH & Co. KG mit Lagebericht, Verwaltungs GmbH und atypisch-stillen Gesellschaft Kenntnis.

TOP 10a: Kindergarten Zaisenhausen: Umnutzung Turnraum zu Gruppenraum, Schulstr. 27, 75059 Zaisenhausen

Wie dem Gemeinderat bekannt ist, wird der bisherige Turnraum im evangelischen Kindergarten Vogelnest ab dem 1. Januar 2021 als Gruppenraum genutzt. Der neue Turnraum wurde bereits im Zuge der Kindergartenerweiterung im Neubau realisiert. Die Unterlagen zum Bauvorhaben wurden bereits mit dem Baurechtamt abgestimmt und vom Architekten am Tag der Gemeinderatssitzung in der Verwaltung eingereicht.

Da der Sachverhalt den Gemeinderäten bereits bekannt ist und die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde lediglich den TOP „Baugesuche“ beinhaltet, ohne Konkrete Maßnahmen zu nennen, ist das nachträgliche Aufnehmen des Punktes zulässig, solange kein Mitglied des Gremiums widerspricht.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauvorhaben „Umnutzung Turnraum in Gruppenraum“ sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 10b: Baugesuch - Neubau einer Lagerhalle, FlSt.Nr. 12100

Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 12100 eine Lagerhalle errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Flurscheide III“. Befreiungen sind nicht beantragt.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle“ auf dem Flurstück Nr. 12100 sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 11: Mitteilung der Verwaltung

Die Vorsitzende berichtet, dass die neue Ortschronik voraussichtlich ab dem 26.11.2021 im Rathaus zum Kauf für 29 Euro erhältlich sein wird. Sie informiert, dass der Förster die alten Bäume entlang des alten Sportplatzes begutachtet hat. Diese sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand und müssen aus Gründen der Verkehrssicherung diesen Winter entfernt werden.

TOP 12: Verschiedenes

Gemeinderat Hensgen fragt nach dem Sachstand bei der Erstellung einer Trockenmauer in der Flurscheide III. Er bittet darum, die 30er-Markierungen auf den Straßen anzubringen. Weiter wünscht er eine Besichtigung des Kindergartens mit dem Gemeinderat sowie einen Tätigkeitsbericht des Jungendrats im Gemeinderat.

TOP 13: Bekanntmachung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 wurden folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Hauptstr. 219, ehemals Sparkasse, ab dem 15.10.2021 zu vermieten.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts bezüglich des Grundstücks Flst.Nr. 8845.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021

Am Dienstag, den 28.09.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 18:00 Uhr in öffentlicher Sitzung.

TOP 1:    Fragestunde der Einwohner gemäß § 33 Abs.4 GemO  

Es gab keine Fragen der Einwohner.

TOP 2:    Vorstellung der Ergebnisse der allgemeinen Kanalisationsplanung mit hydrodynamischem Niederschlag-Abfluss-Modell
Der Gemeinderat hat am 10.11.2020 die Bioplan Ingenieurgesellschaft mbH mit der Erstellung der allgemeinen Kanalisationsplanung mit hydrodynamischem Niederschlag-Abfluss-Modell beauftragt. Dabei sollen Schwachstellen im Kanalsystem unter den derzeit geltenden Anforderungen, wie den immer häufiger werdenden Starkregenereignissen, aufgezeigt werden. Im Fokus der Untersuchung stand der Gochsheimer Pfad sowie Auggartenstraße und Schulstraße. Das Kanalsystem in den beiden letztgenannten Straßen wurde dahingehend untersucht, ob die Realisierung eines innerörtlichen Baugebiets aus diesem Gesichtspunkt möglich ist.
Herr Zapf stellte die Hintergründe der Kanaluntersuchung vor. Das maßgebliche Ziel von Entwässerungssytemen ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit und Gewährleistung von Sicherheit. Dies bedeutet, dass vor allem das Niederschlagwasser in die Kanalisation abzuleiten ist, um hierdurch die Gefährdung der Öffentlichkeit durch Starkregen zu minimieren. Die Untersuchung soll aufzeigen an welchen Stellen Maßnahmen zur Verbesserung des Kanalsystems ergriffen werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen.
Gemeinderat Hensgen erkundigte sich, worin der Unterschied zwischen einem Überstau und einer Überflutung liegt. Herr Zapf erläuterte, dass bei einem Überstau das Wasser aus dem Kanalsystem entweicht, allerdings an einer anderen Stelle wieder ins System eintritt. Bei der kanalindizierten Überflutung hingegen kann das Wasser nicht mehr zurück in das System laufen und dringt so möglicherweise in private Flächen und Gebäude ein und kann hierbei Schäden verursachen.
Herr Zapf ging auf die Berechnungen, welche ein Starkregenereignis einmal in zwei Jahren in Wohngebieten zugrunde legt, ein. Bisher konnte ausschließlich in der Baumgartenstraße und der Bahnbrückener Straße ein möglicher Überstau errechnet werden. Diese Modellrechnung mit theoretischen Größen muss allerdings noch plausibilisiert werden. Hierbei wird abgeglichen, ob es in der Realität tatsächlich bereits zu einem Überstau in den fraglichen Gebieten gekommen ist. Dies kann durch Gespräche mit beispielsweise der Feuerwehr, der Gemeindeverwaltung oder den Anwohnern erfolgen.
Für den hydraulischen Engpass in der Bahnbrückener Straße könnte eine Querverbindung des Kanals zur Siedlerstraße als Verbesserung des Systems in Frage kommen. Dies könnte anstelle einer Kanalaufdimensionierung erfolgen, welche deutlich kostenaufwendiger wäre. Die Berechnungen haben zudem ergeben, dass die Siedlerstraße das zusätzliche Niederschlagswasser aufnehmen könnte, ohne dass eine Überlastung des Systems befürchtet werden müsste. In der Baumgartenstraße wäre keine Querverbindung zu einem anderen Kanal möglich, weshalb hier bei Bedarf eine Kanalaufdimensionierung erfolgen müsste. Hierbei müsste jedoch auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens betrachtet werden. Bisher wurden in der Baumgartenstraße noch keine Überflutungen größeren Ausmaßes gemeldet.
Anders verhält es sich im Gochsheimer Pfad (Straße, nicht Baugebiet). In der Vergangenheit wurden der Gemeinde Vorkommnisse auf Privatgrundstücken am westlichen Ende der Straße, talseits gemeldet. Die Berechnungen ergaben, dass bei einem zwanzigjährigen Regenereignis eine Engstelle bei einem Einlaufschacht auf der Höhe Gochsheimer Pfad 11 und dem nebenliegenden unbebauten Bauplatz eine Engstelle entstehen kann. Von den entsprechenden Eigentümern wurden bisher noch keine Informationen über entsprechende Ereignisse an die Verwaltung herangetragen. Die gemeldeten Vorkommnisse weiter westlich auf Privatgrundstücken sind also nicht auf das öffentliche Kanalsystem zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sprach der Experte an, dass bei den Berechnungen auch das Baugebiet Gochsheimer Pfad II mit untersucht wurde. Hier ging man von einer vollständigen Bebauung aller Grundstücke mit einem Versiegelungsgrad von mind. 50 Prozent aus. Die im Bebauungsplan vorgeschriebenen Zisternen und deren Fassungsvolumen gingen dabei nicht in die Berechnungen mit ein. Im Ergebnis konnte das Ingenieurbüro hier berichten, dass das vorhandene Kanalsystem ausreichend ist und sich durch das relativ neu erschlossene Baugebiet keine Gefahren für die unterliegenden Bestandsgebäude ergeben, die auf die öffentlichen Leitungen zurückzuführen sind.
Herr Zapf machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Bürger auf die Funktionsfähigkeit ihrer eigenen Rückstausicherungen achten müssen, um Schäden auf ihren privaten Grundstücken zu verhindern. Er wieß darauf hin, dass sich jeder Privateigentümer selbst gegen Rückstau schützen muss. Dabei ist darauf zu achten, dass eigene Leitungen auf dem Grundstück, wie z.B. die Dachflächenentwässerung, nicht erst hinter der Rückstauklappe eingeleitet werden. Leider stellt der Ingenieur immer wieder entsprechende Konstellationen fest. Gemeinderat Edel forderte, dass die Bürger diesbezüglich von der Gemeinde sensibilisiert werden sollen. Gemeinderat Pfeil ergänzte, dass man die Bürger grundsätzlich auf die Thematik aufmerksam machen sollte. Zisternen hält der der Gemeinderat dennoch für eine gute Unterstützung des Kanalsystems. Die Vorsitzende schlug einen entsprechenden Artikel der Einwohnerschaft zur Sensibilisierung im Amtsblatt vor. Sie bestätigte Herrn Pfeil bei der zusätzlichen positiven Wirkung von Zisternen.
Gemeinderat Hensgen wollte wissen, ob die zusätzliche Versiegelung bei der möglichen Erschließung des neuen Baugebiets in der Schulstraße/Siedlerstraße Probleme für das bestehende Abwassersystem bereiten könnte. Herr Zapf verneinte dies und stellt eine Grafik vor, welche die geringfügige Mehrbelastung des Kanalsystems bei der Erschließung des Baugebietes aufzeigt. Die Vorsitzende ergänzte, dass das mögliche neue Baugebiet selbst bei maximaler Bebauung keine nennenswerte Mehrbelastung für das bestehende Kanalsystem in den umliegenden Straßen darstellt. Dies haben die Berechnungen von Herrn Zapf gezeigt. Die Planungen zum Gebiet können also weiter voranschreiten.
Zuletzt wieß Herr Zapf darauf hin, dass die Berechnungen noch nicht final abgeschlossen sind. Der Bereich des Baugebietes „Schießmauer“ muss noch untersucht werden. Sobald alle Berechnungen vorliegen und die ermittelten Engstellen mit den tatsächlichen Vorkommnissen abgeglichen sind, wird das Ingenieurbüro einen Maßnahmenkatalog für die Verbesserung des Kanalsystems aufstellen und diesen in einer Gemeinderatssitzung vorstellen.
Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der allgemeinen Kanalisationsplanung mit hydrodynamischem Niederschlag-Abfluss-Modell Kenntnis. 


TOP 3:    Beschluss über die Veröffentlichung einer neuen Ortschronik   
Da die letzte Ortschronik von Zaisenhausen zur 1000 Jahrfeier 1991 veröffentlicht wurde hat sich Gemeinderatsmitglied Hartmut Hensgen dazu bereit erklärt an einer Neuauflage zu arbeiten. Bei dieser handelt es sich um eine völlige Neubearbeitung mit zusätzlichen Themenblöcke, die es in der alten Ortschronik nicht gab. Das Buch wird ca. 600 Seiten haben und ca. 500 Bilder.
Für den Druck wurden drei Angebote von unterschiedlichen Verlagen für 400 Auflagen eingeholt. Hierbei wurde jeweils der Preis für den Druck in Schwarz-Weiß und für den Druck in Farbe angefragt. Die Preisspanne der drei eingeholten Angebote bewegt sich für 400 Auflagen in Farbe zwischen 11.850,00 Euro und 13.750,00 Euro.
Die Vorsitzende bedankte sich bei Gemeinderat Hensgen für das besondere Engagement, die Hartnäckigkeit und das Herzblut, welches er in die Verfassung der Ortschronik investiert hat. Ziel ist es die Ortschronik bis Weihnachten verkaufsbereit zu haben, um die Bücher noch an Weihnachten anbieten zu können. Problematisch könnte hierbei nur die aktuelle Rohstoffknappheit bei den Verlegern werden.
Gemeinderat Geisel schloß sich dem Dank an und fügte hinzu, dass es nach 30 Jahren ein sehr guter Zeitpunkt ist, um eine völlig neue Ortschronik zu veröffentlichen. Gemeinderätin Domat ergänzte, dass die Ortschronik für die Gemeinde einen kulturellen Mehrwert schafft. Gemeinderat Brecht schlug vor die Ortschronik auch als E-Book zu veröffentlichen, um vor allem die jüngeren Generationen mit dem Werk zu erreichen. Der Vorsitzenden sagte diese Idee zu. Die Umsetzbarkeit wird geprüft.
Gemeinderat Hensgen bedankte sich für die ganzen Glückwünsche und berichtet, dass ihn die Geschichte Zaisenhausens schon immer sehr interessiert hat. In den vergangenen Jahren habe er so viele weitere Informationen über die Geschichte Zaisenhausens gesammelt, weshalb nun nach 30 Jahren ein guter Zeitpunkt war um nochmals eine komplett neue Ortschronik zu verfassen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Veröffentlichung einer neuen Ortschronik und erteilt der Lindemanns GmbH, Bretten, den Auftrag für den Druck der Ortschronik zum Angebotspreis von 11.850 Euro (zzgl. MwSt.) für 400 Exemplare. Zudem beschloss der Gemeinderat den Verkaufspreis der Ortschronik in Höhe von 29 Euro. Der Gemeinderat bedankte sich für das besondere Engagement bei Herr Hensgen und den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die ihn bei der Arbeit unterstützen.


Top 4a:    Baugesuch im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) - Errichtung eines Schuppens, FlSt.Nr. 8873

Gemeinderat Pfeil erklärte sich als befangen und begibt sich in den Zuschauerbereich.
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 8873 einen Schuppen errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Schießmauer“.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Bauantrag „Errichtung eines Schuppens“ auf dem Flst.Nr. 8873, einschließlich der Befreiung „Überschreitung der zulässigen Grundfläche von Garagen und Nebengebäuden, zulässig 60 qm, geplant 108 qm, Überschreitung somit 48 qm“ sowie der Befreiung „Überschreitung der Grenzbebauung entlang einzelner Nachbargrenzen, zulässig 9 m, geplant 14,93 m, Überschreitung somit 5,93 m“ sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.
Gemeinderat Pfeil kehrte aus dem Zuschauerbereich zurück.


Top 4b:    Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage, FlSt.Nr. 11965
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 11965 ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gochsheimer Pfad II, 1. Änderung“.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage“, Flst.Nr. 11965, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

Top 4c:    Baugesuch im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage, FlSt.Nr. 11965
Gemeinderat Maier erklärte sich als befangen und begibt sich in den Zuschauerbereich.
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 12076 ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Gochsheimer Pfad II, 1. Änderung“.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Flst.Nr. 12076, einschließlich der Befreiung „Überschreitung der Baugrenze im Bereich von 2 Ecken und mit untergeordneten Bauteil (Treppenhauserker)“ sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.
Gemeinderat Maier kehrte aus dem Zuschauerbereich zurück.


Top 5:    Mitteilung der Verwaltung


Frau Wöhrle informierte den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen der Gemeindeverwaltung:

Baustelle AVG Bahngleise
Die Vorsitzende gab bekannt, dass seit dem 27.09.2021 wieder die Züge fahren. Die Baustelle der AVG ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Restarbeiten können noch bis zu drei Monaten andauern. Die AVG hat ein Blindenleitsystem in den neuen Bahnsteig integriert. Der kleine Fußweg zum Bahngleis wird aufgrund der Anhebung des Bahngleises ebenfalls um 35cm erhöht. Es wird eine Abnahme der Baustelle stattfinden, um mögliche Schäden am Belag der Bahnhofstraßen durch die schweren Baufahrzeuge festzustellen. Diese Schäden wird die AVG nach den Bauarbeiten wieder beheben.
Gemeinderat Hensgen erkundigte sich nach den Zäunen, die derzeit bei der Baustelle deponiert wurden. Die Vorsitzende erklärte daraufhin, dass ein Zaun entlang der Gleise bis zur Lagerhalle errichtet wird.

Sanierung Bahnhofstraße – Bau Kieferorthopädiepraxis
Ab der ersten Oktoberwoche wird die Herstellung des Hausanschlusses der Kieferorthopädiepraxis und die restlichen Leitungsarbeiten im Bereich der Bahnhofstraße durchgeführt. Anschließend erfolgt der Hochbau der Kieferorthopädien. Nach Abschluss dieser Bauarbeiten findet nächstes Frühjahr die Straßensanierung der Bahnhofstraße statt.

LEADER Förderprogramm „Regionalbudget“ – Ausstattung Dorfplatz
Für den Dorfplatz kann die Gemeinde über das LEADER Förderprogramm „Regionalbudget“ diverse Austattungsgegenstände erwerben. U.a. wurden die Waldsofas bereits angebracht und haben bereits für viele positive Rückmeldungen der Bürger gesorgt. Für das Sonnensegel, welches über dem Sandkasten angebracht werden soll, wurden bereits die Masten gestellt.


Klimaaktionstag auf dem Dorfplatz
Die Vorsitzende bedankt sich für die zahlreiche Teilnahme der Gemeinderäte am Klimaaktionstag. Die Aktion war eine sehr gelungene Veranstaltung. Es gab viele Interessenten, welche sich über die Möglichkeiten einer eigenen PV-Anlage und die Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet informiert haben.


Bürgermeisterkreisversammlung
Die Bürgermeisterkreisversammlung fand am 22.09.2021 im Feuerwehrhaus statt. Neben den Bürgermeistern/-innen und dem Landrat, war ebenfalls der neue Gemeindetagspräsident Steffen Jäger zu Besuch. Die Gemeinde hat viel positives Feedback für die Veranstaltung erhalten.


Bundestagswahl

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Wahlhelfern und den Rathausmitarbeitern für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl. Zaisenhausen hatte eine sehr hohe Wahlbeteiligung von 81,6 %.


Geplante Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde

Bei einem Treffen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Karlsruhe wurden folgende Maßnahmen getroffen:
An der Kelterstraße muss zunächst kein Halteverbot installiert werden, da die Anwohner sich in einem direkten Gespräch sehr kooperativ gezeigt haben. Des Weiteren soll ein 30km/h Tempolimit Piktogramm auf dem Asphalt angebracht werden.
Am Ortseingang Zaisenhausen, von Sulzfeld kommend, wird ab der Leitplanke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h eingeführt.
Die Brunnenstraße wird im Kreuzungsbereich beim Südweg als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Verkehrsteilnehmer, welche künftig vom Südweg auf die Brunnenstraße einfahren möchten, müssen die Vorfahrt gewähren. Zudem soll ein 30km/h Tempolimit Piktogramm auf der Brunnenstraße angebracht werden.
Der verkehrsberuhigte Bereich in der Schulstraße soll noch besser gekennzeichnet werden, da sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an das Tempolimit Schrittgeschwindigkeit halten. Deshalb werden zwei neue Schilder mit den geltenden Regeln in einer „Spielstraße“ als Ergänzung an den bestehenden Schildern angebracht. Des Weiteren sollen auf den Asphaltflächen Piktogramme angebracht werden. Gemeinderat Pfeil kritisierte die aktuelle Verkehrssituation in der Schulstraße. Durch das Parken in der Schulstraße wurde die Fahrbahn in der vergangenen Woche so verengt, dass kein Durchfahren mehr möglich war. Die Vorsitzende wieß darauf hin, dass in der „Spielstraße“ nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.


Top 6:    Verschiedenes
Gemeinderat Hensgen erkundigte sich, ob der Gemeinderat den Außenbereich des Kindergartens besichtigen kann. Die Vorsitzende informierte, dass der Gemeinderat nach Abschluss der Restarbeiten den neuen Außenbereich und den Anbau des Kindergartens inspizieren kann.
Gemeinderat Brecht wollte wissen, ob noch Straßenlaternen entlang des Südwegs angebracht werden. Die Vorsitzende erläuterte, dass der Südweg hauptsächlich nur tagsüber genutzt werden soll und dies vorerst auch so beibehalten werden soll. Man möchte vermeiden, dass es auf dem Südweg nachts zu Ansammlungen kommt. Gemeinderat Hensgen ergänzte hierzu, dass die Anwohner mit dem aktuellen Zustand sehr zufrieden sind.


Top 7:    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Die Vorsitzende gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 27.07.2021 gefassten Beschlüsse in ihrem Wortlaut bekannt:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Grundstückstausch der Flurstücke 8977/1 und 9115 + ca. 75 Quadratmeter, unter der Voraussetzung, dass das Flurstück 295 der Flurneuordnung zur Verfügung gestellt wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erwerb des Grundstücks Flst.-Nr. 10555
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erwerb des Grundstücks Flst.-Nr. 8957
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Verkauf des Flst.-Nr. 12100. Im Vertrag wird festgelegt, dass jegliche landwirtschaftliche Nutzung untersagt ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts bezüglich des Grundstücks Flst.Nr. 512/2.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts bezüglich des Grundstücks Flst.Nr. 8782/1.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021

Am Dienstag, den 27.07.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 18:00 Uhr in öffentlicher Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle eine persönliche Erklärung ab. Sie informierte, dass sie sich bei Tagesordnungspunkt 2 für befangen erkläre, da sie im Spätjahr 2021 erneut für das Amt der Bürgermeisterin in Zaisenhausen kandidieren möchte.

TOP 1:    Beschluss über die unterstützende Erklärung der Gemeinde Zaisenhausen zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach §7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und Unterzeichnung der 2030- Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

Klimaschutzstrategie Zaisenhausen

Im Jahr 2013 wurde das bislang bestehende Klimaschutzgesetz für das Land Baden-Württemberg verabschiedet. Diesem steht nun eine Novelle bevor, welche nicht nur neue Verpflichtungen, sondern auch neue Möglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz mit sich bringt. Zusätzlich zu dem Klimaschutzgesetz wurde für 2020/2021 der 3. Klimaschutzpakt mit den kommunalen Landesverbänden gemäß § 7 Abs. 4 des Klimaschutzgesetzes vereinbart.


Als wesentliche Neuerungen sind 2020 besonders die verpflichtende Wärmeplanung für große Kreisstädte und sonstige Gebietskörperschaften mit mehr als 20.000 Einwohnern sowie die Förderung einer klimaneutralen Verwaltung mittels eines sogenannten Klimaschutz-beauftragten hervorzuheben.
In Zaisenhausen wurden in der Vergangenheit bereits einige dieser Elemente aufgegriffen und umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem
•    E-Carsharing „zeozweifrei unterwegs“
•    Erarbeitung eines Quartierskonzeptes, sowie Durchführung Sanierungsmanagement
•    Energiediagnosen kommunale Gebäude
•    Erarbeitung Konzept Erneuerbare Wärmeversorgung Ortskern
•    Gebäudeenergieberatung für Privatbürger*innen
•    PV-Anlagenkonzept kommunale Dächer und Umsetzungsbeschluss


Für eine weitere Verankerung des Klimaschutzes ist es wichtig die nachfolgenden Meilensteine zu beschließen und umzusetzen:
•    Unterzeichnung des Klimaschutzpaktes
•    Etablierung einer klimaneutralen Verwaltung
•    Unterzeichnung Musterresolution Agenda 2030 (Sustainable Development Goals SDG´s)


Klimaschutzpakt

Den Gemeinden, Städten und Landkreisen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Daher haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen.


Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimaschutzpakt setzen das Land und die kommunalen Landesverbände den gesetzlichen Auftrag des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt.


Mit der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzpaktes für die Jahre 2020 und 2021 haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände neue Fördermöglichkeiten vereinbart und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt. Der Klimaschutzpakt umfasst für die Jahre 2020 und 2021 ein vorgesehenes Volumen von rund 27 Millionen Euro.
Um die Wirkung des Paktes zu verstärken, können Gemeinden, Städte und Landkreise den Klimaschutzpakt mit einer Erklärung unterstützen. Sie machen damit deutlich, dass sie beim Klimaschutz aktiv sind und dass sie diese Aktivitäten auch weiterentwickeln möchten. Im Wesentlichen bekennen sie sich
a)    zu einer klimaneutralen Verwaltung und
b)    benennen weitere eigens definierte Klimaschutzziele.


Klimaneutrale Verwaltung

Die Kommunen haben im Klimaschutz eine Vorbildfunktion. Aus diesem Grund verfolgt das Land als auch die kommunalen Landesverbände das Ziel, die Kommunalverwaltungen bis 2040 klimaneutral zu gestalten.
Bei der klimaneutralen Kommunalverwaltung werden Treibhausgasemissionen (THG) betrachtet, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung liegen. Dabei wird das Greenhouse Gas Protocol angewendet, in welchem internationale Standards zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen festgelegt sind.


Aktuell wird vom Ifeu Institut in Kooperation mit der KEA und den regionalen Energieagenturen BW ein Leitfaden zur klimaneutralen Verwaltung erarbeitet. Das Land Baden-Württemberg sieht auch eine Personalförderung für Kommunen zur Umsetzung der Vorgaben vor. Insbesondere für kleinere Gemeinden ist das wenig attraktiv, da zum einen nur halbe Stellen finanziert werden und die Personalzuschüsse zum anderen zeitlich befristet sind.


Aus diesem Grund wurde in der Kreistagssitzung vom 6. Mai mehrheitlich beschlossen, dass der Landkreis die Schaffung möglich Strukturen untersucht, um einen maßgeblichen Teil der Aufgaben auf kommunaler Seite zu übernehmen und so die finanziellen Aufwendungen, aber auch die personellen Ressourcen auf kommunaler Ebene zu bündeln und gemeinsam Synergien erreichen und Doppelstrukturen im Landkreis vermeiden.


Musterresolution Agenda 2030 (Sustainable Development Goals SDG´s)

Im Jahr 2015 wurden von den Vereinten Nationen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Seitdem haben alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 unterzeichnet und bekennen sich somit zu den Zielen.

Die 17 Oberziele werden durch 169 Unterziele definiert, die für die gesamte Weltgemeinschaft gelten. Nicht alle Ziele sprechen alle Regionen in gleichem Maße an, jedoch können und sollen
Partnerschaften zwischen den Weltregionen die Erreichung aller Ziele ermöglichen und sichern. Auch alle kleineren Verwaltungseinheiten, also auch die Kommunen, sind dazu aufgerufen die Agenda 2030 zu unterstützen und dies durch die Unterzeichnung der Resolution kund zu tun.

Mit der Unterzeichnung setzt die Kommune ein Zeichen für Nachhaltige Entwicklung und bewegt sich somit im Zentrum der aktuellen politischen Diskussion. Schülerdemonstrationen und wissenschaftliche Studien zeigen gleichermaßen, dass wir gemeinsam aktiv werden müssen, um den nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft zu gewährleisten. Die Agenda2030 zeigt mögliche Handlungsfelder, die Teil einer Strategie für Nachhaltige Entwicklung sein können, aber auch selbstdefinierte Ziele und Maßnahmen können im Kontext der SDG verfolgt werden. Sie dient als Grundlage um Vorort in diesen Handlungsfeldern konkrete Projekte zu initiieren und zu entwickeln.

Aus der Musterresolution erwachsen zwar keine formalen Verpflichtungen, sie sollen aber sicherstellen, dass die Kommune in ihrem Handeln Wert auf Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit legt und sich somit der Position des Bundes und des Landes Baden-Württemberg anschließt.

Zaisenhausen hat im Anschluss an die Unterzeichnung die Möglichkeit sich in den Club der Agenda 2030-Kommunen aufnehmen zu lassen und dort am regelmäßigen Austausch teilzunehmen. Der Landkreis Karlsruhe sowie die Gemeinden Karlsdorf-Neuthard und Oberderdingen haben die Resolution bereits unterzeichnet.
Birgit Schwegele, Geschäftsführerin der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe, berichtete dem Gemeinderat zunächst von der bisherigen Arbeit. Das ursprünglich angesetzte Ziel, „zeozweifrei“ im Jahr 2050 wurde jüngst im Kreistag auf 2035 geändert. Damit möchte man noch entschlossener dem Klimawandel entgegenwirken.


Die Politik muss dafür das Signal geben, denn die benötigten Technologien sind bereits vorhanden. Die Gemeinde hat durch verschiedene Elemente, wie das Sanierungsmanagement, Photovoltaikanlangen auf kommunalen und privaten Dächern und die Vorreiterrolle bei der E-Mobilität bereits eine gute Grundlage schaffen.


Nun gilt es weiter mit gutem Beispiel voran zu gehen und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dabei sollen auch die Bürger einbezogen werden. Die SDG’s der Agenda 2030 helfen beim Verständnis für das vielschichtige Thema. Bei zukünftigen Entscheidungen der Gemeinde soll die sowohl positive als auch mögliche negative Auswirkung auf die SDG´s berücksichtigt werden.


Gemeinderat Hensgen sprach sich zunächst skeptisch aus, was die Zielerreichung 2040 angeht. Seit 1991 wurde bereits viel für den Klimaschutz beschlossen, allerdings wurde sehr wenig davon gut umgesetzt. Die Unterzeichnung des Klimapaktes begrüßte er grundsätzlich.


Die Vorsitzende betonte darauf, dass es wichtig ist sich konkrete Ziele für den Klimaschutz zu setzten, da man auf diese hinarbeiten kann.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten die
•    Unterzeichnung des Klimaschutzpaktes
•    Etablierung einer klimaneutralen Verwaltung in Kooperation Landkreis/UEA
•    Unterzeichnung Musterresolution Agenda 2030 (Sustainable Development Goals SDG´s)


Bürgermeisterin Wöhrle erklärte sich für TOP 2 als befangen nach §§ 52 i.v.m 18 I GemO und begab sich in den Zuschauerbereich. Das Wort übernahm Bürgermeisterstellvertreter Volker Geisel.


TOP 2:    Beschlüsse zur Bürgermeisterwahl 2021
Die achtjährige Amtszeit von Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle läuft am 28. Februar 2022 ab. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes ist bis dahin die Wahl des künftigen Bürgermeisters durchzuführen.


Gemeinderat Hensgen begrüßte die Möglichkeit der Durchführung einer Kandidatenvorstellung.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Beschlüsse zur Bürgermeisterwahl:
a)    Als Tag für die Hauptwahl (1. Wahlgang) wird der 5. Dezember 2021 festgelegt. Als Tag für eine etwaige Neuwahl (2. Wahlgang) wird der 19. Dezember 2021 festgelegt.

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl spätestens am Freitag, dem 1. Oktober 2021 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg auszuschreiben. Außerdem ist die Ausschreibung in den Badischen Neuesten Nachrichten und auf der Internetseite der Gemeinde Zaisenhausen zu veröffentlichen. Die Stellenausschreibung soll einen Hinweis zur Wiederbewerbung des aktuellen Amtsinhabers beinhalten.

c)    Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Hauptwahl (1. Wahlgang) wird auf den Montag, 8. November 2021, 18.00 Uhr, festgelegt. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zu einer evtl. Neuwahl (2. Wahlgang) wird auf den Mittwoch, 8. Dezember 2021, 18.00 Uhr, festgelegt.
d)    Zur Vorstellung der Bewerber wird eine öffentliche Veranstaltung am 16. November 2021 durchgeführt. Die Festlegung der Regeln für diese Veranstaltung wird dem Gemeindewahlausschuss übertragen.

e)    Die Verwaltung schlägt folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses vor:
Gemeindewahlausschuss Bürgermeisterwahl
Gerd Weißert    Vorsitzender
Anastasia Grath    Stellvertretende Vorsitzende
Stefanie Sailer    Beisitzerin
Jennifer Pfeil    Stellvertretende Beisitzerin
Verena Barth    Beisitzerin
Nicole Fischer    Stellvertretende Beisitzerin

Des Weiteren werden die Gemeindebediensteten Daniela Schäfer und Andrea Drackert zur Schriftführerin und Vertreterin bestellt. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu.
Die Vorsitzende kehrte aus dem Zuschauerbereich zurück und übernahm wieder die Sitzungsleitung.


TOP 3:     Beschluss über die Vergabe der Sanierungsarbeiten in der Bahnhofstraße
Die Sanierung des Geländes entlang der Bahngleise ist dringend geboten. Zusätzlich siedelt sich eine Kieferorthopädin mit einer neuen Praxis in der Bahnhofstraße an. Für dieses Bauvorhaben muss zunächst die Erschließung gesichert und alle notwendigen Versorgungsleitungen verlegt werden.
Die Sanierungsmaßnahme wurde am 26.06.2021 öffentlich aufgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von drei Unternehmen angefordert. Lediglich die Firma Reimold GmbH hat ein Angebot bis zum Ablauf der Frist abgegeben. Zum bepreisten Leistungsverzeichnis des Büros Sternemann und Glup liegt das Angebot ca. 2 % höher. Für die Sanierung der Bahnhofstraße steht der Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 60% von dem Landesprogramm „Soziale Stadt“ zur Verfügung.
Die Vorsitzende informierte über die Prüfung des Angebots durch das beauftragte Planungsbüro. Auf Nachfrage von Gemeinderat Rappold erläuterte Frau Wöhrle, dass im Oktober lediglich die Versorgungsleitungen gelegt werden und die Straße erst nach der Fertigstellung der Kieferorthopädiepraxis saniert wird.
Gemeinderat Mayer wies darauf hin, dass man den Kurvenbereich Richtung Hildastraße weiter im Auge behalten sollte. In diesem Bereich wäre eine Entschärfung der Verkehrssituation wünschenswert. Die Vorsitzende berichtete, dass bei der Planung der Sanierung der Bahnhofstraße dieser Bereich bereits mitgedacht wurde. Aktuell ist die Sanierung aus Kostengründen noch nicht möglich.
Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag zur Sanierung der Bahnhofstraße für 540.667,74 Euro brutto an die Firma Reimold GmbH, Gemmingen.


TOP 4: Beschluss über die Auftragsvergabe zur Straßenbeleuchtung entlang des Sportgeländes
Vor der Errichtung des Regenklärbeckens gegenüber dem Gewerbegebiet „Flurscheide“ war es erforderlich geworden die vorhandene Oberleitung in die Erde zu verlegen. Dabei hat es sich angeboten die komplette Leitung vom „Badhäusle“ bis zur Mühle in der Erde zu verlegen. Die Ausleuchtung des neu geteerten und von Fußgängern und Fahrradfahrern gut genutzten Wegs entlang des Sportgeländes soll nun erfolgen. Fünf LED-Leuchten, davon eine zur Ausleuchtung der Querung zum Gewerbegebiet, sollen angebracht werden.
Gemeinderat Hensgen erkundigte sich, ob die fünf LED-Leuchten komplett neu beschafft werden müssen. Die Vorsitzende bestätigte, dass im Bauhof noch fünf Straßenmasten von der Baumaßnahme „Gochsheimer Pfad II“ eingelagert sind. Diese sollten aber weiterhin als Reserve für das Baugebiet zur Verfügung stehen.
Gemeinderat Hensgen ergänzte, dass eine Überquerungshilfe vom Sportplatz zum Gewerbegebiet sinnvoll wäre. Bürgermeisterin Wöhrle berichtete, dass dieser Vorschlag bereits in der Vergangenheit keine Beachtung bei den übergeordneten Behörden fand. Sie wird diesen Vorschlag nochmals der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe vorstellen.
Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag zur Aufstellung von fünf LED-Leuchten entlang des Sportgeländes, bis hin zur Querung der L618 auf der Höhe des Gewerbegebiets für 17.832,83 Euro an die Netze BW.


TOP 5:     Abwägungs und Auslegungsbeschluss: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bahnbrückener Straße – Flst. 10546


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bahnbrückener Straße - Flst.-Nr. 10546" sowie die frühzeitige Offenlage des Plans und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bahnbrückener Straße, Flst.-Nr. 10546“ lag vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 im Rathaus der Gemeinde Zaisenhausen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen der Fachbehörden wurden in den Planentwurf eingearbeitet.


Der Gemeinderat beschloss folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen Belange stimmt der Gemeinderat gemäß der beigefügten Zusammenstellung der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB zu.
2. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bahnbrückener Straße - Flst. 10546" in der Fassung vom 27.07.2021 wird mit den Änderungen gemäß Ziffer 1 gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses nach ortsüblicher Bekanntgabe eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.


TOP 6:    Kindergarten Zaisenhausen: Betriebskostenabrechnung 2020

Der Evangelische Verwaltungszweckverband Mittelbaden hat die Betriebskostenabrechnung für den Evangelischen Kindergarten Zaisenhausen für das Jahr 2020 vorgelegt.

                Regelgruppen            Krippengruppe
Einnahmen          86.449,28 €              40.301,96 €
Ausgaben            584.047,43 €            254.386,74 €
Defizit                 497.598,15 €            214.084,78 €

Vom Defizit in Höhe von insgesamt 711.682,93 € trägt die politische Gemeinde 677.974,38 € (95,26 %). Das Defizit der Krippengruppe muss hierbei von der Gemeinde aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zu 100 % übernommen werden. Über das Jahr wurden bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 541.685,62 € geleistet. Eine Nachzahlung von 136.288,76 € ist deshalb noch notwendig. Das Ergebnis entspricht weitgehend den Planansätzen.
Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Steigerung des Gemeindeanteils 88.298,98€
(rund 14,97 %).
Bürgermeisterin Wöhrle richtete dem Gemeinderat den Dank von der Kindergartenleiterin Sabine Eißler aus und betont wie dankbar die Verantwortlichen vor Ort für die wohlgesonnenen Beschlüsse des Gemeinderates bezüglich des Kindergartens sind. Der Umbau des Außenbereichs ist mittlerweile fertigstellt und wurde bereits vom TÜV abgenommen. Zu Beginn des neuen Schuljahrs soll der zweite Erweiterungsbau ebenfalls fertiggestellt werden. Ab Januar 2022 soll die vierte Gruppe für die Ü3 Kinder eröffnet werden.
Für das kommende Betriebsjahr sollen die vertraglichen Formalitäten angepasst werden, so Bürgermeisterin Wöhrle.
Gemeinderat Hensgen informierte sich darüber, ob der Betrag der Nachzahlung durch die erlassenen Elternbeiträge entstanden ist. Die Vorsitzende gab zu verstehen, dass dies einer der Faktoren ist, der die Höhe der Nachzahlung beeinflusst.
Gemeinderat Edel erkundigte sich nach den verfügbaren Kita- und Kindergartenplätzen, die nach der Fertigstellung des Anbaus vorhanden sind. Die Vorsitzende erklärte, dass 24 Krippenplätze zur Verfügung stehen, wovon 18 belegt sind. Bei den Ü3 Kindern wird es vier Gruppen geben, mit je 25 verfügbaren Plätzen. Aktuell sind hiervon ca. 65 Plätze belegt.
Gemeinderat Mayer wollte wissen, ob für die zusätzliche Gruppe neues Personal eingestellt werden muss. Die Vorsitzende bestätigt dies.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorliegenden Betriebskostenabrechnung des Evangelischen Kindergartens Zaisenhausen mit einem Defizit in Höhe von 711.682,93 € zu. Der Kostenanteil der Gemeinde beträgt insgesamt 677.974,38 €. Die Gemeindekasse wird angewiesen die Nachzahlung in Höhe von insgesamt 136.288,76 € an den Evangelischen Verwaltungszweckverband Mittelbaden zu überweisen. Der Gemeinderat würdigt die gute Arbeit, die von den Verantwortlichen des Evangelischen Kindergartens geleistet wird.  


TOP 7:    Beratung und Beschluss über den Erlass einer Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2021
Mit der Umstellung auf das NKHR gelingt es vielen Gemeinden nicht mehr den laufenden Haushalt durch entsprechende Einnahmen auszugleichen. So ist es in diesem Jahr auch in der Gemeinde Zaisenhausen. Das errechnete Defizit ist in Form von Krediten abzubilden. Dies ist im Haushaltsplan 2021 fehlerhaft dargestellt gewesen, indem lediglich auf Kassenkredite zur Deckung hingewiesen wurde. Das Landratsamt Karlsruhe, Kommunal- und Prüfungsamt, hat darum den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung angeordnet. Zur Deckung des Defizits ist nun die Kreditaufnahme um 650.000 Euro erhöht worden. Am Haushaltsvolumen des bereits beschlossenen Haushalts hat sich dadurch grundsätzlich nichts verändert.

Die Notwendigkeit eines Nachtrags hat die Kämmerei genutzt, um auch auf Veränderungen zu reagieren, die sich im laufenden Haushaltsjahr ergeben haben. Die angedachten Maßnahmen erhöhen das Haushaltsvolumen geringfügig. So wurden folgende Positionen aktualisiert: Für die vom Gemeinderat vorgesehene Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Rathauses, der Grundschule und des Kindergartens wurden 66.000 Euro eingestellt. Der Betriebskostenzuschuss für den Kindergarten erhöht sich aufgrund gestiegener Kinderzahlen und vor allem wegen der Corona-Situation um 140.000 Euro. Die Position Grunderwerb wurde von 175.000 auf 500.000 Euro erhöht. An Zuschüssen wurden zusätzlich 240.000 Euro für die Dorfsanierung und 200.000 Euro aus dem Ausgleichsstock für die Sanierung der Bahnhofsstraße veranschlagt.
Gemeinderat Hensgen wollte wissen, ob der Nachtrag gravierende Folgen haben wird. Die Vorsitzende erläuterte, dass in diesem Jahr derzeit keine weitere Kreditaufnahme vorgesehen ist, der Nachtrag also keine gravierenden Folgen haben wird. Kämmerer Gerd Weißert bestätigte dies.
Gemeinderat Hensgen erkundigte sich nach der Fertigstellung der Jahresrechnung von 2018. Kämmerer Gerd Weißert gab zu verstehen, dass der Abschluss des Verfahrens dieses Jahr noch nicht möglich sei, da die Bilanzprüfung noch laufe und diese die Grundlage der Jahresrechnung darstellt. Er rechnet mit der Fertigstellung der Jahresrechnung in 2022.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021.


TOP 8a:    Baugesuch: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlSt.Nr. 8830

Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 8830 ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Schießmauer“, 2. Änderung. Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben bereits in der Sitzung vom 08.06.2021 sein Einvernehmen erteilt. Bei der Prüfung des Bauantrags hat das Baurechtsamt festgestellt, dass nach den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der vorderen Baugrenze keine Garagen zulässig sind. Eine Baugenehmigung kann nach den vorgelegten Plänen nur mit einer Befreiung erteilt werden. Hierzu ist die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.
Der Gemeinderat erteilte der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schießmauer, 2. Änderung“ wegen der Überschreitung des Baufensters mit der Garage auf dem Flst.Nr. 8830, einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.


TOP 8b:    Baugesuch: Sanierung/Umbau und Anbau bestehenden Hofanwesen mit Nachverdichtung, Einbau von 14 Wohneinheiten
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 645 und 647 das vorhandene Hofanwesen sanieren bzw. umbauen und 14 Wohneinheiten errichten.
Bürgermeisterin Wöhrle informierte, dass sich durch den Rückbau des bestehenden Gebäudes an der Kreuzung Hauptstraße/Friedrichstraße die Verkehrssituation deutlich entschärfen wird. Erfreulich sei das Schaffen von Wohnraum in der Ortsmitte durch Sanierung/Umbau von drei leerstehenden Gebäuden. Die einzig kritische Anmerkung bei diesem Projekt ist die Anzahl der Stellplätze. Das Baugesuch sieht einen Stellplatz pro Wohneinheit vor, davon sind 12 Tiefgaragenplätze. Damit ist die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt. Hier wünscht sich die Gemeinde das Ausweisen von weiteren Stellplätzen innerhalb des Quartiers.
Gemeinderat Hensgen äußerte sich ebenfalls positiv zu den Gesichtspunkten der Wohnraumschaffung, Entschärfung des Kreuzungsbereichs und Beseitigung von Leerstand. Er brachte deutlich zum Ausdruck, dass das Bauvorhaben weitere Stellplätze ausweisen müsse.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag „Sanierung/Umbau und Anbau bestehendes Hofanwesen mit Nachverdichtung, Einbau von 14 Wohneinheiten“, einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor. Die Bauherren werden aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Stellplätze um die maximal mögliche Anzahl an Stellplätzen zu ergänzen.


TOP 8c:    Bauvoranfrage: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst. Nr. 10154

Die Antragstellerin möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 10154 ein Einfamilienhaus mit Carport errichten und legt im Vorfeld eine Bauvoranfrage vor, um abzuklären, ob das Bauvorhaben wie geplant realisiert werden kann.
Die Vorsitzende stellte auf Nachfrage klar, dass die Erschließungskosten vom Bauherrn zu tragen sind.
Der Gemeinderat erteilte der Bauvoranfrage „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport“, Flst.Nr. 10154, einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.


TOP 8d:    Baugesuch: Neubau einer Maschinenhalle mit Verkaufsraum und Büro, Flst. NR. 12101

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 12101 eine Maschinenhalle mit Verkaufsraum und Büro errichten. Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben bereits in der Sitzung vom 02.03.2021 sein Einvernehmen erteilt. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Flurscheide lll“ werden die Baugrenzen und die Dachneigung entsprechend des Bauvorhabens angepasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits gefasst. Das zugehörige Verfahren dauert aktuell noch an, weshalb für die vorzeitige Genehmigung des Bauvorhabens eine Befreiung notwendig ist.
Der Gemeinderat erteilt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Flurscheide lll“ wegen der Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung der Dachneigung einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 9:    Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeisterin Wöhrle informierte den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen der Gemeindeverwaltung:


Regenrückhaltebecken Flurscheide lll

Das Regenrückhaltebecken hat sich bei dem erhöhten Niederschlag vor zwei Wochen bewährt und seinen Zweck erfüllt. Die Vorsitzende erläutert, dass das Regenrückhaltebecken lediglich das kommende Wasser vom gesamten Gewerbegebiet einstaut und kontrolliert in den Kohlbach einleitet. Eine Stauung des Oberflächenwassers oder des anfallenden Wassers von der Ortsbebauung findet nicht statt.
Gemeinderat Brecht meldete, dass der Bach immer mehr zu wächst, die Bäume immer größer werden und es keine Überflutungsgebiete mehr gibt. Die feststeckenden Äste und Stöcke könnten einen Stau verursachen, wodurch der Bach zum Überlaufen kommt.
Die Vorsitzende appellierte an die Bürger, allen voran an die Grundstückseigentümer, die Kleinigkeiten, die im Bach stecken bleiben, selbst zu beseitigen und keine Gegenstände am Bachufer zu lagern. Dadurch soll die Bildung eines Staus im Bach bestmöglich verhindert werden.
Gemeinderat Hensgen forderte die Gemeindeverwaltung auf, alle Grundstückseigentümer darauf hinzuweisen, die künstlich und widerrechtlich angelegten Verengungen des Bachs mit Blech oder Holz zu entfernen.
Gemeinderat Rappold ergänzte, dass viele Brücken verschlammt seien und deswegen sich dort das Wasser staue.


Halteverbot in der Kelterstraße

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe wird in der Kelterstraße eine beschränkte Halteverbotszone einrichten, welches an Schultagen zwischen 6.30 - 8.00 Uhr und 12.00 - 16.30 Uhr gilt. Dadurch soll das Wenden der Linienbusse besser möglich sein.


Baugebiet Schulstraße/Siedlerstraße
Die erste Artenschutzuntersuchung wurde abgeschlossen und die Ergebnisse mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen. Durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen für ein mögliches Baugebiet stellt die bestehende Flora und Fauna keinen unausräumbaren Hinderungsgrund dar.
Die Untersuchungen zu den Abwasserkanälen im gesamten Gemeindegebiet, die im September fertig gestellt werden, müssen abgewartet werden. Diese ermitteln, ob die Abwasserkanäle durch das neue Baugebiet überstrapaziert werden oder ob das neue Baugebiet ohne Probleme in das bestehende Abwassersystem integriert werden kann. Die Umsetzbarkeit des Vorhabens ist abhängig von den Ergebnissen der Analyse.
Spende der 4. Klasse an die Hochwasseropfer
Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse der Grundschule Zaisenhausen haben sich dazu entschieden ihr übriges Geld aus der Klassenkasse an die Hochwasseropfer zu spenden. Das Geld wurde um private Spenden der Eltern erweitert, sodass insgesamt 120,00€ zusammen kamen. Das Geld überreichten die Kinder Bürgermeisterin Frau Wöhrle am 26.07.2021 in Form eines Schecks. Das Geld wird über die Spendenaktion des DStGB und dem Deutschen Roten Kreuz an die Hochwasseropfer übermittelt.


Kinderferienprogramm

Das Kinderferienprogramm kann dieses Jahr in kleiner Form stattfinden. Hierüber wurde bereits im Amtsblatt informiert.


Termine der nächsten Gemeinderatssitzungen

Als Termine für die nächsten Gemeinderatssitzungen wurden folgende Tage festgelegt:
•    28.09.2021
•    09.11.2021
•    21.12.2021


Breitbandausbau Schulstraße

Das Breitband wurde bereits entlang der gesamten Schulstraße bis zu den Aussiedlerhöfen verlegt. Aufgrund erheblicher baulicher Mängel, wurde die Maßnahme noch nicht abgenommen. Die Mängel sollen bis zum Ende der Sommerferien behoben werden.


Vertretung Rektorin Grundschule

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit der Rektorin an der Grundschule übernimmt Andreas Schey, Rektor der Gemeinschaftsschule Sulzfeld, die Schulleitung der Grundschule Zaisenhausen. Bei Verhinderung des Rektors ist die dienstälteste Lehrerin, Angelika Pandur, seine Vertretung.


Verleihung der Ehrennadel des Land Baden-Württemberg an Volker App

Volker App erhielt aufgrund seines außergewöhnlichen Einsatzes für den TSV Zaisenhausen die Ehrennadel des Land Baden-Württemberg. Volker App war über 25 Jahre als Vorstand für den TSV tätig. In seiner vierzigjährigen Mitgliedschaft setzte er sich auf vielfältige Weise für den Verein aber auch die Interessensgemeinschaft der Ortsvereine ein.


Mobile Luftfilteranlagen und CO2Ampeln

Aufgrund der Ungewissheit, ob die mobilen Luftfilteranlagen überhaupt positive Veränderungen bringen und dadurch von strengen Lüftungsvorgaben abgewichen werden kann, werden vorerst noch keine mobilen Luftfilter für die Grundschule und den Kindergarten beschafft. Soweit Bund und Land genaue Vorgaben vorlegen, welche Geräte geeignet und welche Maßnahmen dadurch optimiert werden können, kann eine Beschaffung erfolgen. CO2-Ampeln werden angeschafft.


TOP 10:    Verschiedenes

Gemeinderat Hensgen meldete, dass das Schwefelbad-Schild erneuert werden muss. Weiter sprach er sich für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte aus, welche möglicherweise bezuschusst werden könnte. Er erkundigte sich über die Sirenen in der Gemeinde. Diese wurden allerdings aufgrund von Empfehlungen vor einiger Zeit abgebaut, so die Vorsitzende. Mittlerweile gibt es Bewegungen wieder hin zu Sirenen oder anderen analogen Warnsystemen. Die Vorsitzende wird das Gremium bei diesem Thema auf dem Laufenden halten.


TOP 11:    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der Gemeinderatsitzung vom 08.06.2021 beschloss der Gemeinderat einen Zuschuss für eine Modernisierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet sowie die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für vier Grundstücke. Zudem stimmte der Gemeinderat einem Stundungsantrag zu und beschloss den Erwerb eines Grundstücks.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 08.06.2021

Am Dienstag, den 08.06.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 19:00 Uhr in öffentlicher Sitzung.

TOP 1:    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Die Vorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in ihrem Wortlaut bekannt:
Gemeinderatssitzung 27.04.2021
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts bezüglich des Grundstück FlSt.Nr. 714.

TOP 2:    Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden in Zaisenhausen – Vorstellung der Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit durch die Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe


Aufgrund des Klimawandels und dem einhergehenden Ziel einer Klimaneutralität, hat die Gemeindeverwaltung gegenüber der Umwelt-und Energieagentur Karlsruhe Interesse an Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gemeindegebäuden geäußert. Es fand eine Ortsbegehung mit Herr Thiel von der UEA und Herr Bach von der IBS Ingenieurgesellschaft mbH statt. Hierbei wurde das Potential der Gebäude Rathaus, Grundschule, Kindergarten sowie die Kultur- und Sporthalle für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geprüft.
Herr Thiel berichtet dem Gemeinderat zunächst von der bisherigen Arbeit der Umwelt- und Energieagentur in der Gemeinde Zaisenhausen. Es gab bereits eine Kampagne, welche den Heizungspumpentausch in Privathäusern beworben hat. Des Weiteren wurde den Bürgern im vergangenen Herbst Beratungstermine bezüglich der Anschaffung einer Photovoltaikanlage angeboten. Leider gab es bisher noch keine große Resonanz der Bevölkerung zu diesen Themen.
Herr Bach stellt die errechneten Potentiale der gemeindeeigenen Dächer für die Nutzung von Photovoltaikanlagen vor. Für die Dächer des Rathauses, der Schule und des Kindergartens würde sich die Installation von PV-Anlagen zur Abdeckung des Eigenbedarfs lohnen. Spätestens nach 10 Jahren hätten sich die Anlagen bereits amortisiert. Die Bücherei könnte bedauerlicherweise nicht von der PV-Anlage auf dem Rathausdach versorgt werden, da hierfür ein Stromverbund benötigt wird. Die Dächer der Sporthalle und des Bauhofs sind dagegen für die Direktvermarktung mit garantierten Eigenverbrauch geeignet. Hierdurch wären die Stromkosten der Gebäude gedeckt und die Gemeinde würde zusätzlich eine kleine Pacht für die Bereitstellung der Dächer an Dritte erhalten. Die Kosten für die Errichtung der PV-Anlage würde ebenfalls der Pächter tragen.
Gemeinderat Hensgen erkundigt sich, ob die starke Verschattung im Herbst und Winter bei der Berechnung der Potenziale berücksichtigt wurde. Herr Bach erläutert, dass die Verschattung bis zu einem gewissen Maß einberechnet wurde. Sollte sich die Gemeinde für die Installation der PV-Anlagen entscheiden, werden die Werte noch genauer ermittelt. Bei dieser Detailplanung wird ebenfalls die Statik der Dächer geprüft.
Gemeinderat Rappold möchte wissen, wieso das Bahnhofsgebäude nicht in die Analyse aufgenommen wurde. Frau Wöhrle entgegnet, dass aufgrund des Denkmalschutzes keine Maßnahmen auf dem Dach des Bahnhofs möglich sind. Gleiches gilt für den Altbau der Schule.
Die Vorsitzende resümiert, dass die Gemeinde als gutes Beispiel vorangehen und in erneuerbare Energien investieren sollte. Auf lange Sicht lohnen sich die PV-Anlagen zudem wirtschaftlich, da keinerlei Stromkosten mehr für die gemeindeeigenen Gebäude anfallen würden. Frau Wöhrle weist darauf hin, dass sowohl Herrn Thiels Beratungsleistungen als auch die investierten Arbeitsstunden der Gemeindemitarbeiter zu 90 % gefördert werden. Herr Thiel ergänzt, dass die weiteren Beratungsleistungen, die Detailplanung und die Durchführung einer möglichen Ausschreibung über den bestehenden Zuschuss abgedeckt werden können.
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe (UEA) zur Kenntnis. 


TOP 3:     Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein:
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange


Der Gemeinderat hat über folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans beraten:
Regionale Siedlungsstruktur
Die Gemeinde Zaisenhausen begrüßt die Grundsätze der Entwicklungsaufgaben und des Freiraumschutzes, nach denen die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsstätten fortgesetzt werden und dabei die ökologische Stabilität für die verschiedenen Freiraumfunktionen gesichert und weiterentwickelt werden.
Zentrale Orte
Im Mittelbereich Bretten, mit dem Mittelzentrum Bretten, sind Oberderdingen und Sulzfeld als Kleinzentren ausgewiesen. Neben Zaisenhausen zählen die Gemeinden Kürnbach, Gondelsheim und Walzbachtal zu diesem Gebiet.
Siedlungsentwicklung
Die weiterhin zu erwartende Bevölkerungszunahme sowie die wachsende Wohnfläche pro Kopf führen zu einem weiteren Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Die Siedlungserweiterungsflächen in der aktuellen Fortschreibung des FNP ermöglichen eine Entwicklungsperspektive für Zaisenhausen. Durch zusätzliche Innenentwicklungspotentiale kann die Sicherung und Weiterentwicklung des Siedlungsbestands ermöglicht werden. Ein vorrangiges Ziel ist die behutsame Ausweisung der Bauflächen, um eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung zu realisieren.

Gewerbe – Industrie
Die Entwicklungsperspektive für die gewerblichen Flächen im Rahmen der Erweiterung des interkommunalen Industriegebietes „Kreuzgarten“ in Oberderdingen, Ortsteil Flehingen, begrüßen wir sehr. Für eine zukunftsfähige interkommunale Wirtschaftsförderung ist es wichtig, über die Flächen in Flehingen hinaus, mögliche Potentiale in den beteiligten Gemeinden Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen auch nach 2035 ausweisen zu können, die über deren Eigenentwicklung hinausgehen.
Eine interkommunale Gewerbeflächenstudie zu den Flächennutzungspotentialen und ein Entwicklungskonzept ist von der WFI für den Raum Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen in Auftrag gegeben worden. Im Rahmen dieser Studie wird auch eine potenzielle Fläche in Zaisenhausen herausgestellt, die im Zwischenbericht zum Siedlungskonzept zum Regionalplanung noch ausgewiesen war. In den aktuellen Unterlagen fehlt diese jedoch. Wir bitten um Wiederaufnahme in das Gesamtkonzept.
Regionale Freiraumstruktur
Eine regionale Freiraumstruktur soll in verschiedenen Gebieten mit freiraumschützenden Festlegungen mit der Zielsetzung einer Eingriffsminimierung erhalten werden. Dabei sind die Regionalen Grünzüge als Vorranggebiete bis an die bestehenden und künftigen Siedlungsstrukturen herangerückt. Dasselbe gilt für die Vorranggebiete für Landwirtschaft (VRG). Nahezu 100 % des gesamten Gemeindegebiets mit 1011 ha sind mit Ausnahme der bestehenden und abgestimmten künftigen Siedlungsflächen überlagernd als Regionaler Grünzug und VRG-Fläche ausgewiesen. Weder der Flächennutzungsplan und schon gar nicht der Regionalplan weisen rechtlich die Flächen parzellenscharf aus. Trotz eines wohl seither in vielen Jahren bewährten „Ausformungsspielraums“ der Verbandsverwaltung bitten und beantragen wir hier eine Änderung – entweder in einer Änderung des planerischen Teils und / oder im textlichen Teil.
Wir müssen darauf hinweisen, dass ansonsten zu befürchten ist, dass während der Gültigkeit des Regionalplans jede Erweiterung von Siedlungsflächen gem. der kommunalen Planungshoheit jeder Gemeinde in einen Bereich mit Regionalem Grünzug bzw. VRG-Gebiet ein regionalplanerisches Zielabweichungsverfahren voraussetzt. Spätestens bei der Fortschreibung des Regionalplans 2035 wird jede im Regionalplan 2021 nicht dargestellte ausgewiesene Siedlungsfläche in einem Regionalen Grünzug oder/und VRG-Gebiet liegen!
Im gesamten Gemeindegebiet von Zaisenhausen und auch fast ausnahmslos im gesamten Kraichgau wird mit der im Entwurf RP 2021 enthaltenen Ausweisung von Regionalen Grünzügen bis direkt an die Siedlungsgebiete die kommunale Planungshoheit durch den Vorrang der überörtlichen Regionalplanung eingeschränkt.


Gebiete für besonderen Freiraumschutz
Mit der Festlegung von Vorranggebieten für Landwirtschaft sollen die Möglichkeiten der Nahrungsmittelproduktion in der Region Mittlerer Oberrhein langfristig erhalten werden. Nach den Ausführungen in der Begründung sind die Vorranggebiete für Landwirtschaft von allen baulichen Anlagen im Sinne § 2I LBO sowie von anderen funktionswichtigen Nutzungen freizuhalten.
Vorranggebiete für Landwirtschaft können Grünzüge überlagern – aber auch von Grünzügen überlagert werden. Für weite Teile des Gemeindegebiets von Zaisenhausen besteht diese Überlagerung von Regionalen Grünzügen und landwirtschaftlicher Vorrangfläche. Dies gilt im Übrigen für die meisten Städte und Gemeinden im Kraichgau. Bei Überlagerungen gelten hinsichtlich der Ausnahme für bauliche Anlagen und hinsichtlich Kompensationsmaßnamen grundsätzlich die Regelungen der Grünzäsur. Dadurch bleibt es insgesamt bei einer starken Einschränkung der kommunalen Planungshoheit, soweit die Ausweisung der Regionalen Grünzüge und der Vorranggebiete der Landwirtschaft –VRG- bis direkt an die Siedlungsgebiete und Siedlungsflächen ohne weitere Regelungen beibehalten wird!
Ausweisung gewerblicher Bauflächen im Mittelbereich Bretten
Im Mittelbereich Bretten sind die Kernstadt und Gölshausen als Stadtteil des Mittelzentrums Bretten als Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ebenso ausgewiesen wie das interkommunale Industriegebiet in Oberderdingen, Ortsteil Flehingen.
Die Gemeinden Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen begrüßen eine Ausweisung gewerblicher Flächen im Mittelbereich und insbesondere auch im Mittelzentrum Bretten ausdrücklich. Nachdem die gewerblichen Flächenausweisungen im Industriegebiet Gölshausen der Stadt Bretten mit der Umsetzung des letzten Bauabschnitts abgeschlossen sind, wird ohne die Ausweisung eines neuen Standortes im Bereich Bretten die Nachfrage auch auf die Flächen im interkommunalen Industriegebiet Oberderdingen weiter steigen und die mit der weiteren Ausweisung im Regionalplan zur Verfügung stehenden Flächen zu schnell belegt sein und unser Gebiet an Grenzen stoßen.
Die Erschließung des gewerblichen Erweiterungsgebiets Rinklingen soll durch den Neubau einer Straße mit unbestimmter Trassenführung zwischen der B294 (Pforzheim) und der B293 (Karlsruhe) erfolgen. Dieses Projekt wird als „Neubau einer Ortsumgehung Bretten Südwest“ in der Tabelle 4.1.1Z lfd. Nr. 6 als regionalbedeutsames Straßeninfrastrukturvorhaben genannt.
Aus der Presse war zu erfahren, dass sich in der Stadt Bretten bereits eine Bürgerinitiative gegen diese Südwestumgehung gebildet hat. Mit Hinweis auf den Grundsatz der Frühzügigkeit von Flächenausweisungen bei den gewerblichen Schwerpunktstandorten der Region steht zu befürchten, dass dadurch die Ausweisung der Flächen an der straßenmäßigen Erschließung scheitern oder zumindest sich erheblich verzögern könnte.
Einen alternativen Standort könnte es bekanntermaßen durch eine interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Bretten mit der Nachbargemeinde Gondelsheim am sogenannten Karlsruher Dreieck im Bereich der B35/B293 geben.
Die wirtschaftliche Stärke des Mittelbereiches Bretten, die allen Städten und Gemeinden, vor allem dem Mittelzentrum Bretten zu Gute kommt, bedarf gemeinsamer Wege. Deshalb wären die in der WFI agierenden Gemeinden Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen zu Gesprächen über eine interkommunale Lösung am alternativen Standort „Karlsruher Dreieck“ bereit.
Frau Wöhrle begrüßt die Planungen in Zaisenhausen bezüglich der Wohnbaupotenziale. Aus ihrer Sicht fehlt allerdings die Entwicklungsfläche für eine mögliche Gewerbeflächenerweiterung in angemessenem Maß. Über die WFI (Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen) wurde ein entsprechendes Gutachten zur Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets erarbeitet. Dies ist dem Regionalverband bekannt.
Die Vorsitzende betont, dass die Gemeinde durch die ausgewiesenen Flächen im Regionalplan ausreichend Entwicklungsspielraum für die kommenden Jahre hat. Gemeinderat Hensgen widerspricht diesen Ausführungen. Der immer weitere Flächenverbrauch ist ein falsches Signal für nachfolgende Generationen, meint Gemeinderat Hensgen. Außerdem merkt er an, dass Zaisenhausen nicht immer größer werden kann, da die Infrastruktur wie Schule und Kindergarten dafür schlichtweg nicht ausgelegt sind. In diesem Punkt pflichtet ihm die Vorsitzende bei. Sie stellt jedoch klar, dass es bei der Fortschreibung des Regionalplans nicht darum geht, jede Fläche in letzter Konsequenz zu bebauen. Es geht vielmehr darum Spielraum in der gemeindlichen Planung zu haben.
Dem stimmt Gemeinderätin Domat zu. Sie sprach sich für die Flächen im Entwurf des Regionalplans aus und verweist auf die Eigenverantwortung des Gemeinderats bei der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung. Gemeinderat Maier ergänzt, dass sich die Gemeinde bei der eigenen Entwicklung keine Steine in den Weg legen und die ausgewiesenen Entwicklungsflächen begrüßen sollte.
Gemeinderat Pfeil bemängelt, dass die Wohnbebauung immer mehr in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe geht. Er äußerte Bedenken mit Blick auf die Geruchsbelastung bei Nutztierhaltung. Die Vorsitzende entgegnet, dass bereits der Regionalplan 2003 diese Flächen enthalten hat. Vielmehr wurden die ausgewiesenen Flächen Richtung der Aussiedlerhöfe verkleinert.
Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt aufgeführte Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 mit sechs Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und einer Nein-Stimme. Er beauftragt die Verwaltung diese im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fristgemäß beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein einzureichen.

TOP 4: Beteiligung EnBW vernetzt; Information über Jahresabschlüsse 2020


Dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.04.2020 folgend, hat sich die Gemeinde Zaisenhausen zum 01.07.2020 dem Beteiligungsmodell „EnBW vernetzt“ mit einem Betrag in Höhe von 0,8 Mio. € angeschlossen. Insgesamt haben 116 Kommunen ca. 206 Mio. € investiert.
Das Zeichnungskapital der Gemeinden wurde in die „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ eingebracht und zu einem Anteil von 5% in das Kommanditkapital und zu 95 % in die Kapitalrücklage eingestellt.
Die Kommunale Beteiligungsgesellschaft hat mit dem eingenommenen Kapital Gesellschaftsanteile an der Netze BW GmbH im Wert von ca. 206 Mio. € erworben. Damit hält die Kommunale Beteiligungsgesellschaft etwa 9,03 % des Stammkapitals der Netze BW GmbH.
Als weitere Gesellschaft innerhalb des Beteiligungsmodells besteht die „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH“. Sie fungiert als persönlich haftende Gesellschafterin für die Kommunale Beteiligungsgesellschaft. Letztgenannte wiederum ist die alleinige Gesellschafterin der Verwaltungsgesellschaft.
Für das Wirtschaftsjahr 2021 ist nach dem Wirtschaftsplan davon auszugehen, dass das Eigenkapital auf der Passivseite und das Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft durch den Einstieg weiterer Kommunen zum 01.07.2021 um ca. 60 Mio. € steigen wird.
Herr Weißert informiert den Gemeinderat, dass die Gemeinde bereits im 1. Jahr ca. 20.000 Euro mit der Beteiligung bei der EnBW verdient hat. Hiervon muss der laufende Kredit, welcher für die Beteiligung aufgenommen wurde, in Höhe von ca. 3.000 Euro getilgt werden.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Beteiligung EnBW vernetzt zur Kenntnis.

TOP 5:     Erweiterung Kindergarten Zaisenhausen - Auftragsvergabe Außenanlage

Frau Wöhrle weist darauf hin, dass die Arbeiten an der Außenlage nicht in Zusammenhang mit dem Außenspielbereich des Kindergartens stehen. Die Vorsitzende verkündet zudem, dass die Kosten der Maßnahme weiterhin unter der Kostenschätzung liegen. Der Erweiterungsbau wird nach den Sommerferien in Betrieb gehen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Firma Oliver Gatzke, Oberderdingen, den Auftrag für die Arbeiten an der Außenanlage für die Erweiterung des Kindergartens Zaisenhausen zum Angebotspreis von 16.821,84 Euro (brutto).

TOP 6:    Aufnahme eines Kredites bei der L-Bank

Corona bedingt sinken die Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen während gleichzeitig die Umlagen unverändert hoch sind. Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Ausgaben zur Sanierung der Bahnhofstraße müssen deshalb durch Kredite finanziert werden. Die Gewährung dieses Kredits ist bei der L-Bank an diese Maßnahme gebunden. Die Kreditaufnahme wurde von der Rechtsaufsicht mit dem Haushaltsplan 2021 genehmigt.
Die L-Bank bietet den Kredit bei einer Laufzeit von 30 Jahren mit einer Zinsbindung von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 0,18 % an (Stand: 28.05.2021).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme eines Kredites bei der L-Bank aus dem Programm „Investitionskredit Kommune direkt“ in Höhe von 300.000 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren.

TOP 7a:    Baugesuch: Errichtung einer Kieferorthopädiepraxis, FlSt.Nr. 9116

Die Antragstellerin möchte auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 9116 eine Kieferorthopädiepraxis errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Bahnhofstraße“. Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 27. April 2021.
Die Kieferorthopädin stelle sich und ihr Vorhaben bereits im Gemeinderat vor. Das Konzept überzeugte das Gremium. Dabei legten alle Mitglieder großen Wert darauf, dass durch die entstehende Kieferorthopädiepraxis keine Konkurrenz für die vorhandene Zahnarztpraxis entsteht.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauantrag „Errichtung einer Kieferorthopädiepraxis“, FlSt.Nr. 9116, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor. Der Bau dient der ausschließlichen Nutzung zu kieferorthopädischen Zwecken. Behandlungen, die der klassischen zahnärztlichen Tätigkeit zuzuschreiben sind, werden in Zaisenhausen durch die vorhandene Zahnarztpraxis im Bahnhofsgebäude abgedeckt.
Der Gemeinderat freut sich über dieses zusätzliche Angebot in Zaisenhausen. Er wünscht der Kieferorthopädin viel Erfolg bei der Verwirklichung des Projekts. Zugleich würdigt er die sehr gute Arbeit der vorhandenen Zahnarztpraxis und wünscht auch hier weiterhin viel Erfolg!


TOP 7b:    Baugesuch: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlSt.Nr. 10153

Die Antragstellerin möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 10153 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Die Vorsitzende berichtet, dass die erforderliche Erschließung des Flurstücks von der Bauherrin getragen wird. Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“, FlSt.Nr. 10153, einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 7d:    Baugesuch: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, FlSt.Nr. 8830
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 8830 ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“, FlSt.Nr. 8830, einstimmig sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.


TOP 8:    Mitteilungen der Verwaltung

Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen der Gemeindeverwaltung:


Graffiti Grillhütte

Die Grillhütte der Gemeinde wurde durch ein Graffiti beschädigt. Der Bauhof wird die Schmierereien beseitigen. Des Weiteren wird die Gemeinde die Grillhütte nicht an Privatpersonen vermieten, solange es gemäß der CoronaVO noch Beschränkungen bezüglich der zusammentreffenden Haushalte gibt.


Ausgebautes Pflaster auf dem Sportplatz

Unbekannte Personen haben das Pflaster auf dem Sportplatz entfernt und zu einem gefährlichen „Turm“ zusammengebaut. Diese Gefahrenstelle wurde bereits durch den TSV beseitigt.


Öffnungszeiten Rathaus
Das Rathaus ist ab sofort wieder normal für den Kundenverkehr geöffnet. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.


Impftermin am 06.06.2021
Der zweite Impftermin im Feuerwehrhaus verlief reibungslos. Die Verwaltung rechnet damit, dass es keinen weiteren mobilen Impftag in Zaisenhausen mehr geben wird.


Kinderferienprogramm
Für dieses Jahr ist ein Kinderferienprogramm geplant. Die evangelische Kirche prüft und plant aktuell, in welchem Umfang ein Kinderferienprogramm möglich ist.


Geschwindigkeitsverstöße Schulstraße
Bei der Gemeindeverwaltung gehen vermehrt Beschwerden ein, dass sich die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer nicht an die geltende Schrittgeschwindigkeit in der Schulstraße hält.


Breitbandausbau Schulstraße
Das Breitband wurde bereits entlang der gesamten Schulstraße bis zu den Aussiedlerhöfen verlegt. Aufgrund erheblicher baulicher Mängel, wurde die Maßnahme noch nicht abgenommen.


Notstromaggregate
Das Landratsamt Karlsruhe hat der Gemeinde eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Nun könnten die angeschafften Notstromaggregate im Wasserschutzgebiet positioniert und in Betrieb genommen werden.


Grünpflege durch die Bequa gGmbH
Aktuell ist die Bequa gGmbH in Zaisenhausen im Bereich der Grünpflege tätig. Sie unterstützt den Bauhof bei der Pflege des Friedhofs und des Blumenbeetes beim Badhäusle.

TOP 9:    Verschiedenes


Gemeinderat Rappold meldet die verstopften Schächte bei der Unterführung Richtung Friedhof. Der Bauhof wird zeitnah Abhilfe schaffen.

Bericht von der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021

Am Dienstag, den 27.04.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 17:30 Uhr in öffentlicher Sitzung.

TOP 1:    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Die Vorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in ihrem Wortlaut bekannt:

Gemeinderatssitzung 15.12.2020
Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine neue Mitarbeiterin für die Kernzeitbetreuung in der Grundschule Zaisenhausen einzustellen.
Der Gemeinderat beschließt nachträglich einstimmig die Vergabe und Beschaffung des Kompaktschleppers für den Bauhof im Jahr 2016 in Höhe von 43.000 €.
Derzeit befindet sich die Entwicklung der Streuobstkultur in Zaisenhausen auf einem guten Weg. Aufgrund der aktuellen Haushaltlage können keine freien Mittel für die Förderung der Streuobstbaumschnitte von privaten Personen zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass eine nochmalige Beratung bei einer negativen Entwicklung der Streuobstkultur in Zaisenhausen erfolgt.

Gemeinderatssitzung 26.01.2021
Der Gemeinderat beschließt einstimmig einen neuen Hausmeister zum 1. Januar 2021 als Hausmeister für die kommunale Sporthalle und die Grundschule Zaisenhausen einzustellen.

Gemeinderatssitzung 02.03.2021
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Verkauf der Teilfläche des Grundstücks mit der FlSt.Nr. 9116 von ca. 500 Quadratmetern.

TOP 2:    Absetzung der Gebühren für die Kindergarten- und Schulbetreuung


Aufgrund der Corona-Pandemie sollen für die folgenden Einrichtungen und Betreuungsprojekte die Gebühren für
-    Kindergarten und Krippe
-    Projekt „Lernen und Freizeit“
-    Verlässliche Grundschule
erlassen werden, wenn die Familien keine Betreuung in Anspruch genommen haben.
Der reguläre Betrieb der Kindertageseinrichtungen wurde von der Regierung zeitweise untersagt. Die Verwaltung schlägt in Folge dessen vor, die Erhebung der Beträge bzw. Gebühren für den Kindergarten und die „Verlässliche Grundschule“ für die Monate Januar und Februar in vollem Umfang zu erlassen, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Gleiches gilt für die Absetzung der Gebühren des Projektes „Lernen und Freizeit“ für die Monate Januar bis April. Die entfallenen Einnahmen werden teilweise vom Land erstattet.

Frau Wöhrle teilt mit, dass die Höhe der zu absetzenden Gebühren 13.449 Euro beträgt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der Gebühren für die Monate Januar und Februar 2021 für die Einrichtung Kindergarten und das Projekt „Verlässliche Grundschule“, sofern die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der Gebühren für die Monate Januar, Februar, März und April 2021 für das Projekt „Lernen und Freizeit“. 


TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Zaisenhausen

Dem Gemeinderat der Gemeinde Zaisenhausen wird vorgeschlagen, in seiner Sitzung am 27.04.2021 das Sanierungsgebiet „Ortskern“ um den nachfolgenden Bereich zu erweitern.
Folgende Fläche soll in das Sanierungsgebiet „Ortskern“ aufgenommen werden:
•    2. Abschnitt der Bahnhofstraße und Einmündungsbereich Hildastraße in Bahnhofstraße
•    Hauptstraße 175, Flst. 724
In dem Erweiterungsbereich wird die Neugestaltung des 2. Bauabschnitts der Bahnhofstraße durchgeführt. Zudem möchte der Eigentümer des Grundstücks Hauptstraße 175, Flst. 724 das Scheunengebäude zu Wohnraum umnutzen.
Die zusätzliche Maßnahme wird in die Kosten- und Finanzierungsübersicht eingestellt und im Haushaltsplan berücksichtigt. Damit liegen die Voraussetzungen für die Erweiterung des Sanierungsgebiets vor.

Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Zaisenhausen wird entsprechend Anlage 1 einstimmig beschlossen. Das überarbeitete Neuordnungskonzept/Maßnahmenplan entsprechend Anlage 2 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


TOP 4: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Bahnhofstraße"

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann der bisherigen vorliegenden Brache in der Bahnhofstraße eine Funktion zugeführt und die Fläche nutzbar gemacht werden. Die Eigentümer einer Teilfläche entlang der Bahngleise möchten auf dem Gelände eine Praxis für Kieferorthopädie errichten. Des Weiteren sollen im Bereich der Kultur- und Sporthalle Parkplätze ausgewiesen werden. Eine eindeutige Situation für alle Verkehrsteilnehmer soll geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um planungsrechtliche Grundlagen für das gesamte Areal zu schaffen.

Frau Wöhrle führt in die Thematik ein. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren viele Straßen und Plätze im Ortskern saniert. Die Umgestaltung der Brache in der Bahnhofstraße stand schon lange auf der Agenda des Gemeinderats und der Verwaltung. Da die anderen Baumaßnahmen im Ortskern abgeschlossen sind, wird die freie Fläche in der Bahnhofstraße nicht mehr als Lagerstelle für Baumaterialien benötigt. Ziel ist es den Rest der Bahnhofstraße barrierearm auszubauen und sicher begehbar für Fußgänger zu machen. Des Weiteren wird sich künftig in diesem Areal eine Kieferorthopädiepraxis ansiedeln.
Herr Glup, vom Planungsbüro „Sternemann und Glup“, stellt die aktuelle Situation anhand einer Präsentation dar und erläutert die Ziele des Bebauungsplans. Es sollen zwei Baufelder sowie Parkplätze gegenüber der Sporthalle entstehen. Die Straße soll höhengleich ausgebaut werden. Der Bebauungsplan weist die Fläche als Gewerbegebiet aus. Eine Wohnbebauung wird laut den schriftlichen Festsetzungen ausgeschlossen. Die Baufenster sind aufgrund der einzuhaltenden Abstände zur Straße und zu den Bahngleisen sehr schmal. Die Größe der Baukörper soll nicht zu dominant sein, weshalb nur der Bau eines Vollgeschosses festgesetzt wird. Der Bebauungsplan zielt darauf ab, dass sich die zukünftigen Gebäude in die bestehende Bebauung einfügen. In den schriftlichen Festsetzungen wurden gewisse Gewerbebetriebe wie z.B. Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Herr Glup merkt an, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB verabschiedet werden soll.
Frau Wöhrle erläutert, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes geeignet ist, um die Entwicklung des Gebietes langfristig zu regeln. Es sollen in der Bahnhofstraße keine großen Gewerbe entstehen. Die schmalen Baufenster sind ohnehin nichts dafür geeignet. Der Bebauungsplan hält den vorhandenen Bestand fest und eröffnet Möglichkeiten für neue Projekte, wie z.B. die Kieferorthopädiepraxis.  Als Grundstückseigentümerin hat die Gemeinde zusätzlichen Einfluss auf die Entwicklung des Areals.
Gemeinderat Hensgen wünscht sich die Verkleinerung des hinteren Baufensters, damit die 30-Jährige Einheitseiche erhalten werden kann. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für diesen Vorschlag aus.
Des Weiteren schlägt Gemeinderat Hensgen vor, die Bauherren unabhängig von der Dachform zur Nutzung von Photovoltaikanlagen zu verpflichten. Herr Glup bestätigt, dass eine Pflicht für Photovoltaikanlagen schriftlich im Bebauungsplan festgesetzt werden könnte. Er empfiehlt die Einführung dieser Pflicht jedoch nur bei geneigten Dachformen. Für Flachdächer wäre eine Dachbegrünung sinnvoller. Die Mehrheit des Gemeinderates (6 Stimmen) stimmt für den Vorschlag von Herrn Glup.
Gemeinderat Mayer empfiehlt den Kurvenbereich Richtung Hildastraße in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Er stellt klar, dass aktuell nicht die finanziellen Mittel da sind, um den Kurvenbereich baulich zu entschärfen. Jedoch wäre die Umgestaltung zu einem späteren Zeitpunkt einfacher, wenn der Bebauungsplan diesen Bereich inkludiert. Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Bahnhofstraße" mit folgenden Änderungen:
-    Das Baufenster Richtung Hildastraße wird entsprechend angepasst, damit die Einheitseiche weiterhin erhalten werden kann.
-    In den schriftlichen Festsetzungen wird aufgenommen, dass geneigte Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Flachdächer müssen begrünt werden.
-    Der Kurvenbereich Richtung Hildastraße wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenommen.
Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Glup eine geeignete Lösung für die Versickerung des Oberflächenwassers der Parkplätze zu erarbeiten. Er stimmt dem vorgelegten Entwurf von April 2021 zu und beschließt die Offenlage und die Beteiligung der geänderten Fassung.

TOP 5a: Erweiterung Kindergarten Zaisenhausen: Auftragsvergabe Trockenbau-Akustikdecken

Der Gemeinderat hat am 10.12.2019 die Erweiterung des Kindergartengebäudes beschlossen und das Architekturbüro Reichert und Zeller mit der weiteren Planung beauftragt. Am 20.04.2020 erteilte die Baurechtsbehörde die Baugenehmigung. Für die Ausführung der Ausbaugewerke wurden per Ausschreibung Angebote von den bereits in den Bauabschnitten 1-3 tätigen Firmen eingeholt. Dies erscheint schon in Hinsicht auf die Übersichtlichkeit bei der Gewährleistung sinnvoll. Auf Grund der geringen Umfänge ergeben sich bei sämtlichen Teilleistungen Angebotssummen unter 10.000 Euro (netto). Nach §3a (3) VOB A ist bis zu diesem Grenzwert eine Freihändige Vergabe möglich.

Frau Wöhrle berichtet, dass die Maßnahme wie geplant verläuft und der Zeitplan eingehalten wird. Aufgrund des coronabedingten Rohstoffmangels könnte es jedoch künftig zu Verzögerungen auf der Baustelle kommen. Die neuen Räumlichkeiten sollen zum Beginn des nächsten Schuljahrs bezogen werden können.
Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat des Weiteren über die Arbeiten auf dem Außengelände des Kindergartens. Das Ergebnis ist sehr gut geworden und es wurde mit viel Liebe zum Detail gearbeitet. Am 30.04.2021 soll das Pflaster für die Terrasse eingebaut werden. Nach Abschluss dieser Maßnahme soll das Außengelände mit dem Gemeinderat besichtigt werden.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Firma Bellemann Maler & Stuckateure, Bad Schönborn, den Auftrag für den Trockenbau der Akustikdecken für die Erweiterung des Kindergartens Zaisenhausen zum Angebotspreis von 11.637,63 Euro (brutto).

TOP 5b:    Erweiterung Kindergarten Zaisenhausen: Auftragsvergabe Malerarbeiten

Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Firma Bellemann Maler & Stuckateure, Bad Schönborn, den Auftrag für die Malerarbeiten für die Erweiterung des Kindergartens Zaisenhausen zum Angebotspreis von 10.011,18 Euro (brutto).

TOP 5c:    Erweiterung Kindergarten Zaisenhausen: Auftragsvergabe Fliesen- und Plattenarbeiten


Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Firma Fliesenlegerfachbetrieb Schwarz & Hilpp GbR, Zaisenhausen, den Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung des Kindergartens Zaisenhausen zum Angebotspreis von 10.691,82 Euro (brutto).

TOP 6:    Sanierung Wirtschaftsweg am Sportgelände

Im vergangenen Jahr wurde im Anschluss an den maroden Wirtschaftsweg entlang des Sportgeländes das gesetzlich vorgeschriebene Regenklärbecken errichtet. Schon bei der Auftragsvergabe des Beckens durch den Erschließungsträger wurde darüber gesprochen, dass der Weg in einem derart schlechten Zustand ist, dass dieser nach der Baumaßnahme zweckmäßig saniert werden muss. Die Firma Reimold, welche die Erschließung des Gewerbegebiets sowie des Beckens durchführte, hat ein Angebot abgegeben, welches vorsieht den vorhandenen Belag auszufräsen, wieder zu verdichten und dann eine Deckschicht einzubauen. Der ca. 200 m lange Weg wäre dann frei von Stolperfallen und Vertiefungen, in denen sich das Regenwasser sammelt.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 25.219,48 Euro brutto. Diesen sind 9.080,91 Euro entgegenzurechnen, welche aus dem Vertrag mit dem Erschließungsträger angerechnet werden können. Der Gemeinde entsteht folglich eine tatsächliche Belastung von 16.138,57 Euro.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Firma Reimold GmbH aus Gemmingen mit der Sanierung des Wirtschaftswegs am Sportgelände zu einem Gesamtpreis von 25.219,48 brutto.

TOP 7a:    Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen GmbH & Co. KG Jahresabschlüsse 2018 mit Lagebericht der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH, atypisch-stille Gesellschaft


In der Gesellschafter- und Aufsichtsratssitzung der Wirtschaftsfördergesellschaft vom 24.03.2021 wurden die Jahresabschlüsse 2018 der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH, atypisch-stillen Gesellschaft sowie der Lagebericht festgestellt. Auch im Geschäftsjahr 2018 erfolgte eine weiterhin positive Entwicklung der Gesellschaft. So konnte diese insgesamt 443.196,96 € an Umsatzerlösen erzielen.
Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die Verwaltungs GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.321,12 €. Die atypisch-stille Gesellschaft schloss das Jahr 2018 mit einem Jahres-überschuss in Höhe von 4.255,29 € ab. Die GmbH & Co. KG erzielte einen Jahresüber-schuss in Höhe von 2.127,64 €.
Entscheidend für den Erfolg ist die Veräußerung von erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen an Unternehmen am Standort des interkommunalen Industriegebiets. Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze beträgt ca. 600 bei etwa 45 Betrieben. An Steuern wurden im Jahre 2018 im Gebiet insgesamt 491.014,77 € an Steuereinnahmen erzielt.

Der Gemeinderat nimmt von den Jahresabschlüssen 2018 der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH und atypisch-stillen Gesellschaft sowie dem Lagebericht Kenntnis.

TOP 7b:    Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen GmbH & Co. KG Jahresabschlüsse 2019 mit Lagebericht der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH, atypisch-stille Gesellschaft

In der Gesellschafter- und Aufsichtsratssitzung der Wirtschaftsfördergesellschaft vom 24.03.2021 wurden die Jahresabschlüsse 2019 der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH, atypisch-stillen Gesellschaft sowie der Lagebericht festgestellt. Auch im Geschäftsjahr 2019 erfolgte eine weiterhin positive Entwicklung der Gesellschaft. So konnte diese insgesamt 977.921,63 € an Umsatzerlösen erzielen.
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Verwaltungs GmbH einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.172,92 €. Die atypisch-stille Gesellschaft schloss das Jahr 2019 mit einem Jahresüber-schuss in Höhe von 153.395,08 € ab. Die GmbH & Co. KG erzielte einen Jahresüberschuss in Höhe von 76.278,77 €.
Entscheidend für den Erfolg ist die Veräußerung von erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen an Unternehmen am Standort des interkommunalen Industriegebiets. Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze beträgt ca. 600 bei etwa 45 Betrieben. An Steuern wurden im Jahre 2019 im Gebiet insgesamt 776.456,51 € an Steuereinnahmen erzielt.

Der Gemeinderat nimmt von den Jahresabschlüssen 2019 der GmbH & Co. KG, Verwaltungs GmbH und atypisch-stillen Gesellschaft sowie dem Lagebericht Kenntnis.

TOP 7c:    Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen GmbH & Co. KG Wirtschaftsplan 2021 einschl. Finanzplanung 2021 - 2025

Im Dezember 1998 wurden durch die Gemeinden Oberderdingen, Sulzfeld, Kürnbach und Zaisenhausen sowie der Sparkasse Kraichgau und die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH Verträge zur Gründung einer Wirtschaftsfördergesellschaft in Form einer GmbH, einer GmbH & Co. KG und einer atypisch-stillen Gesellschaft abgeschlossen.
Die Landsiedlung ist auf eigenen Wunsch als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft ausgeschieden. Entsprechende Vereinbarungen wurden im Jahre 2019 unterzeichnet. Die Anteile der Landsiedlung wurden jeweils wie folgt übernommen: Oberderdingen 50 %, Sulzfeld je 30 %, Kürnbach 12,5 % und Zaisenhausen 7,5 %.
Die kommunale Zusammenarbeit der Gemeinden wurde damit auf eine für den Bereich dieser Gemeinden sehr wichtige und bedeutende Aufgabe, nämlich im Allgemeinen auf die Wirtschaftsförderung und im Besonderen auf die gemeinsame Erschließung des interkommunalen Industriegebietes Oberderdingen, erweitert.
Die Gesamtfläche des interkommunalen Industriegebietes ist im Regionalplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein mit 39 ha ausgewiesen. Derzeit verfügt die Gesellschaft über nachfolgend voll erschlossene Grundstücke. Diese verteilen sich wie folgt:
Grundstücke im Bestand:
3. BA        17.200 qm    Optionsflächen: 2.623 qm    frei verfügbar: 0 qm
7. BA        44.000 qm    Optionsflächen: 7.719 qm    frei verfügbar: 0 qm
8. BA        52.311 qm    Optionsflächen: 12.128 qm    frei verfügbar: 5.338 qm
Im Jahre 2018 wurden die Erschließungsarbeiten für den 8. Abschnitt im interkommunalen Industriegebiet fertiggestellt. Hier entstanden ca. 53.000 qm für die Ansiedlung von Industrie und Handwerk. Erste Unternehmen haben sich dort bereits angesiedelt. Hierzu zählt die Deutsche Post AG, welche vom neuen Verteilerzentrum auch Orte im östlichen Enzkreis mit Brief- und Paketsendungen versorgt. Ferner hat auch der Mineralölhandel Gatzke seinen Betriebssitz in den neuen Abschnitt verlegt. Der Bau eines Hotels im 8. Abschnitt befindet sich derzeit in den letzten Zügen.
Zu den Grundstücken kommen noch nicht erschlossene Flächen hinzu. Dies sind:
Grundstücke noch nicht (voll) erschlossen:
9. BA-Gesamtfläche: 57.633 qm davon Eigentum Gemeinde: 37.501 qm Eigentum WFI: 0 qm
Die Wirtschafts- und Finanzplanung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass seit Gründung der Gesellschaft erhebliche Erschließungsmaßnahmen einschl. des Neubaus der Ortsentlastungsstraße Flehingen als Haupterschließung durchgeführt wurden. Dies war auch notwendig, um ein entsprechendes Flächenpotential zur Verfügung zu haben. Die gesamtwirtschaftliche Lage hat sich im Jahre 2020 gut entwickelt.
Derzeit befinden sich im Industriebetrieb ca. 45 Betriebe mit insgesamt etwa 600 Arbeitsplätzen. Darunter insbesondere Unternehmen aus der Metallindustrie, Baugewebe, Einzelhandel, Entsorgungswirtschaft, Landschafts- und Gartenbau, Transportwesen sowie dem Kraftfahrzeug- und Lackiergewerbe.
Seit dem Bestehen des interkommunalen Industriegebietes konnten ca. 4,8 Mio. € an Steuereinnahmen an die Gemeinden ausgeschüttet werden.   

Die Vorsitzende bestätigt die gute Entwicklung des Gewerbegebietes und lobt die sehr gute interkommunale Zusammenarbeit. Zudem wirft das Gewerbegebiet auch Gewinne für die Gemeinde Zaisenhausen ab.

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 einschl. Finanzplanung 2021 - 2025 der WFI GmbH & Co. KG zur Kenntnis.

TOP 8a:    Baugesuch im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO): Neubau einer Garage, FlSt.Nr. 109


Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 109 eine Garage errichten.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren „Neubau einer Garage“, FlSt.Nr. 109, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 8b:    Baugesuch im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO): Neubau eines Gartenhauses, FlSt.Nr. 12036


Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 12036 ein Gartenhaus errichten.
Befreiungen werden nicht beantragt.

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren „Neubau eines Gartenhauses“, FlSt.Nr. 12036, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 8c:    Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren: Errichtung einer dritten Wohneinheit in bestehendem Zweifamilienhaus sowie Errichtung von zwei Dachgauben, FlSt.Nr. 8533


Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Flurstück Nr. 8533 eine dritte Wohneinheit im Dachgeschoss errichten und zwei Dachgauben einbauen. Das Bauvorhaben soll im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren „Errichtung einer dritten Wohneinheit in bestehendem Zweifamilienhaus sowie Errichtung von zwei Dachgauben“, FlSt.Nr. 8533, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

TOP 9:    Annahme von Spenden

Im 1. Quartal 2021 ist bei der Gemeinde Zaisenhausen folgende Geldspende eingegangen:
Betrag
    Spendenzweck    Spender
300,00 €    Grundschule (für Fischertechnik)
    Firma WASTEC GmbH
Gewerbestraße 13
75059 Zaisenhausen

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der im Sachverhalt genannten Geldspende zu.

TOP 10:    Mitteilung der Verwaltung

Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen der Gemeindeverwaltung:


Mobiler Impftag in Zaisenhausen

Am vergangenen Sonntag konnte wieder sehr kurzfristig ein Mobiles Impfteam nach Zaisenhausen kommen. 75 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 65-79 Jahren konnten innerhalb von drei Stunden im Feuerwehrhaus geimpft werden. Da sich die Situation um die Impfstoffbeschaffung allmählich entspannt und die Priorisierung der Impfberechtigten ab Juni entfallen soll, geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass dies die letzte Impfaktion in der Gemeinde war.


Friedhof
Ab sofort können auf dem Friedhof gärtnerisch gepflegte Grabfelder erworben werden. Es wurde ein Musterfeld angelegt, welches auf dem Friedhof besichtigt werden kann. Die Bestattung im Tiefgrab oder in Form einer Urne ist möglich.


Sanierung Areal Kultur- und Sporthalle
Die Sanierung des Areals vor der Kultur- und Sporthalle konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Neben der neuen Asphalt- und Pflasterfläche wurde auch die Fassade der Sporthalle saniert und neu gestrichen. Um die Sporthalle wurde ein Kiesstreifen mitsamt Noppenfolie verlegt, damit auch künftig keine Feuchtigkeit ins Gemäuer der Halle gelangt. Kleine Restarbeiten werden vom Bauhof durchgeführt.


LEADER Regionalbudget
Die Gemeinde wurde im Auswahlverfahren des Förderprogramms LEADER „Regionalbudget“ ausgewählt und erhält für die Ausstattung des Dorfplatzes eine Förderung in Höhe von 80 %. Davon kann die Gemeinde z.B. ein großes Sonnensegel für das Wasserspiel anschaffen. Des Weiteren erhält auch der geplante Regioautomat einer Privatfamilie eine Förderung über das Regionalbudget.


Breitbandausbau
Der Breitbandausbau in Richtung der Aussiedlerhöfe in der Schulstraße geht voran. Offensichtliche Mängel bei der Ausführung werden bis zur Schlussabnahme beseitigt.


Grundschule
Die Gemeinde hat verschiedene Räumlichkeiten in den gemeindeeigenen Gebäuden für den Unterricht der Grundschule ausgestattet. Durch die Verteilung der Klassen auf verschiedene Gebäude wäre die Beschulung aller Kinder gleichzeitig, unter Wahrung der Mindestabstände, möglich. Bei der aktuellen Inzidenz von >100 lässt der Gesetzgeber jedoch ausschließlich Wechselunterricht zu. Sollte die Inzidenz über 165 steigen, müssen sowohl die Grundschule als auch der Kindergarten vorläufig geschlossen werden.


Photovoltaikanlagen – Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe

Die Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe analysiert aktuell die Potenziale der Dächer der gemeindeeigenen Gebäude. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird in einer Präsentation vorgestellt, ob sich die Investition in Photovoltaikanlagen lohnt.

TOP 11:    Verschiedenes

Gemeinderat Hensgen erfragt, ob die angeschafften Notstromaggregate einsatzbereit sind. Frau Wöhrle entgegnet, dass noch letzte Vorbereitungen in der Elektronik durchgeführt werden müssen. Gemeinderat Pfeil macht auf die Wichtigkeit des richtigen Treibstoffs beim Betrieb der Aggregate aufmerksam. Die Vorsitzende versichert, dass bereits im Vorfeld die Wahl und die Aufbewahrung des Treibstoffs abgeklärt wurde.
Gemeinderat Hensgen erkundigt sich über den Sachstand zu den beauftragten Kanaluntersuchungen im Gochsheimer Pfad. Frau Wöhrle berichtet, dass das Ergebnis der Untersuchungen im September im Gemeinderat vorgestellt werden soll.
Gemeinderat Brecht fragt nach, wann die Wasserrohrbrüche in der Auggartenstraße und Hildastraße beseitigt werden. Die Vorsitzende bestätigt die zeitnahe Umsetzung.
Gemeinderat Maier spricht die aktuelle Situation auf dem Spielplatz „Schießmauer“ an. Es sollten dringend neue Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Zudem stellt eine lose Stange des Sonnensegels eine Gefahr für die Kinder dar. Frau Wöhrle versichert die sofortige Beseitigung des Problems am nächsten Werktag durch den Bauhof.

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 02.03.2021

Am Dienstag, den 02.03.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 17:30 Uhr in öffentlicher Sitzung.

TOP 1: Feststellung etwaiger Hinderungsgründe für das Nachrücken von Herrn Philipp Steinbach in den Gemeinderat mit gleichzeitiger Verpflichtung

Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 wurde Herr Erik Stephan für die Wählervereinigung „Bürgerliste“ in den Gemeinderat gewählt. Am 12.12.2020 beantragte Herr Stephan schriftlich sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund. Das Ausscheiden erfolgt nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 5 und 7 Gemeindeordnung aus privaten und beruflichen Gründen.
Nach dem Ergebnis vom Wahlvorschlag der Bürgerliste rückt Herr Philipp Steinbach als nächster gewählter Kandidat in den Gemeinderat nach (§ 31 Abs. 2 GemO).
Frau Wöhrle heißt Herrn Steinbach herzlich im Gremium willkommen und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.  Sie verpflichtet den nachrückenden Gemeinderat Philipp Steinbach gemäß § 32 Abs. 1 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass dem Eintritt von Herrn Philipp Steinbach in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe § 29 Gemeindeordnung entgegenstehen.

 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Haushalts- und Stellenplan, einschließlich Finanzplanung

Der Haushaltsplan 2021 wurde in der öffentlichen Sitzung am 26.01.2020 eingebracht. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf ergaben sich durch die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.02.2021 gefassten Beschlüsse zur Sanierung der Bahnhofstraße und der Kultur- und Sporthalle. Nachdem die Rechtsaufsicht die Rechtmäßigkeit erklärt hat, wird der Haushaltsplan 2021 mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtsgültig.

Herr Weißert stellt dem Gemeinderat die Eckpunkte des Haushaltplans 2021 vor. Die Corona Pandemie hatte auf die Aufstellung des letzten Haushaltplans noch keine Auswirkung. Dieses Jahr sind die Folgen der Pandemie jedoch deutlich bemerkbar. Von den geplanten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 800.000 Euro gingen nur etwas mehr als die Hälfte ein. Aufgrund von pandemiebedingten Ausfällen erhielt die Gemeinde vom Land eine Kompensationszahlung in Höhe von rund 200.000 Euro. Zur Finanzierung der zahlreichen Investitionsmaßnahmen wurde der veranschlagte Kredit in Höhe von 700.000 Euro aufgenommen.
Ab diesem Jahr sind alle Abschreibungen, einschließlich des Verwaltungsvermögens (z. B. Straßen, Feuerwehrhaus, Grundschule), enthalten, nachdem die komplette Bewertung des gemeindeeigenen Vermögens vorliegt. Dadurch entsteht im Ergebnishaushalt ein Defizit von 566.088 Euro.
Die Einnahmen und Zuweisungen sinken während gleichzeitig die Umlagen aufgrund der guten Gewerbesteuereinnahmen aus 2019 steigen. Beim Einkommensteueranteil als wichtigster Einnahmequelle gehen die Einnahmen um 84.600 Euro auf 1.125.400 Euro zurück. Die Gewerbesteuer sinkt gegenüber dem Vorjahr um 200.000 auf 600.000 Euro. Aufgrund des guten Ergebnisses des Jahres 2019 sinken die Schlüsselzuweisungen um 125.600 Euro auf 414.400 Euro. Die Finanzausgleichsumlage steigt um 67.900 Euro auf 625.900 Euro. Die Kreisumlage steigt um 35.500 Euro auf 755.800 Euro.
Bei den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wird ein Defizit von 257.800 Euro erwartet. Dieser Wert entspricht in etwa der Zuführungsrate im alten Haushaltsrecht. Die Investitionsausgaben sind geprägt vom Ausbau der Bahnhofstraße mit 500.000 Euro, der Erweiterung des Kindergartens einschließlich Außenanlagen mit 400.000 Euro und der Breitbandversorgung mit 310.000 Euro. Für den Hallenbereich sind 100.000 Euro veranschlagt. Für den Grunderwerb, insbesondere das mögliche Neubaugebiet, sind 175.000 Euro vorgesehen. Zur Finanzierung des Finanzhaushalts sind Zuschüsse in Höhe von 1.010.800 Euro eingeplant. Außerdem stehen Kassenmittel in Höhe von 353.200 Euro zur Verfügung. Zur weiteren Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 Euro veranschlagt.
Im Jahres 2018 wurde ein Kredit in Höhe von 1.000.000 Euro aufgenommen, zuvor war die Gemeinde schuldenfrei. Im Vorjahr wurden weitere 700.000 Euro sowie 800.000 Euro für die Beteiligung an der Netze BW aufgenommen. Mit der geplanten Neuaufnahme im Haushaltsjahr von 300.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum Jahresende 2.701.823 Euro. Die Pro-Kopf Verschuldung erreicht rund 1.510 Euro.
Herr Weißert erklärt, dass durch die Pandemie die öffentlichen Haushalte sehr hohe Einnahmeausfälle haben. Die volle Veranschlagung der Abschreibungsbeträge für das Verwaltungsvermögen belastet den Ergebnishaushalt zusätzlich. Die hohen Investitionsausgaben in jüngster Vergangenheit werden die  Abschreibungsbeträge weiter erhöhen. Hinzu kommt das Defizit aus der Erschießung des Gewerbegebietes „Flurscheide“ nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Um die Aufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können ist ein dauerhafter Überschuss im Ergebnishaushalt anzustreben.
Herr Weißert führt aus, dass eine moderate Verschuldung nicht nur wegen den historisch niedrigen Zinsen akzeptabel, sondern auch wegen der Aussicht auf zusätzliche staatliche Zuschüsse sinnvoll ist. Auch wenn keine Zinsen bezahlt werden müssen, dürfen die Tilgungen nicht außer Acht gelassen werden. Auf darüber hinausgehende Kredite sollte deshalb verzichtet werden. Die Gemeinde muss sorgfältig wirtschaften, damit mittelfristig ein dauerhafter Überschuss im Ergebnishaushalt erreicht werden kann.
Frau Wöhrle stellt fest, dass die Gemeinde in den letzten Jahren viel in die Infrastruktur des Ortes investiert hat. Diese Investitionen waren wichtig und es wurde immer auf eine solide Lösung geachtet. Da der Gemeinderat und die Verwaltung einen langfristigen Maßnahmenplan verfolgt, wurden die meisten Projekte für 2021 bereits in den Vorjahren angestoßen und befinden sich teilweise bereits in der Umsetzung.
Gemeinderat Hensgen spricht seinen Dank an die Verwaltung, insbesondere an Herrn Weißert, aus. Er äußert sich kritisch zum diesjährigen Haushalt, da die laufenden Ausgaben nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können. Dies sollte in den nächsten Haushaltjahren dringend vermieden werden. Gemeinderat Hensgen spricht sich für eine effizientere Bewirtschaftung der Bücherei aus. Die Betriebskosten sind im Verhältnis zu den Öffnungszeiten deutlich zu hoch. Zudem soll die Gemeinde überdenken, ob das E-Auto ausreichend genutzt wird, um die entstehenden Kosten zu rechtfertigen. Gemeinderat Hensgen versichert, dass der Gemeinderat hinter den Investitionen der vergangen Jahre steht. Jedoch muss künftig sparsam gewirtschaftet werden.
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung aktuell die Energieversorgung der Bücherei neu plant. Das E-Auto wird von der Gemeindeverwaltung rege als Dienstwagen genutzt und sollte auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Gemeinderat Hensgen betont, dass gewisse Projekt zwingend umgesetzt werden müssen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist. Beispielsweise ist das Strukturgutachten der Wasserversorgung zwingend notwendig, um auch in Zukunft die autarke Wasserversorgung zu gewährleisten. Er äußert sich positiv über die Bezuschussung des Landes zum Kindergartenanbau und zu den Einnahmen aus der Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet „Kreuzgärten“.
Gemeinderat Pfeil weist darauf hin, dass Maßnahmen trotz anfallender Kosten umgesetzt werden sollten, wenn sie sich auf lange Sicht rentieren. Beispielsweise sollte die Umstellung der Straßenlaternen auf LED vorangetrieben werden.
Der Gemeinderat verabschiedet einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushalts- und Stellenplan, einschließlich Finanzplanung 2020-2024 unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungsliste.


TOP 3: Sanierung Kultur- und Sporthalle: Auftragsvergabe Gipserarbeiten

Im Rahmen der Sanierung des Außenbereichs der Kultur- und Sporthalle wurde der Zustand der Halle genauer betrachtet. Es wurden erhebliche Missstände an der Fassade und am Gebälk festgestellt, welche zeitnah behoben werden sollten. Der Putz des Sockels ist stellen-weise komplett abgeplatzt, weshalb die Wände bereits Feuchtigkeit gezogen haben.
Die Preisspanne der drei abgegebenen Angebote bewegt sich zwischen 29.464,40 Euro und 37.782,50 Euro. Dir Firma Adler & Maier, Zaisenhausen, war hierbei der günstigste Anbieter.
Die Vorsitzende berichtet, dass die Firma Adler & Maier die Sporthalle direkt im Anschluss der Gipserarbeiten streichen möchte. Sollte die Fassade durch die Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße verdrecken, würde die Firma eine kostenlose Nachbesserung durchführen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Firma Adler & Maier, Zaisenhausen, den Auftrag für Gipserarbeiten für die äußerliche Sanierung der Kultur- und Sporthalle zum Angebotspreis von 29.464,40 Euro (brutto).


TOP 4a: Baugesuch Neubau einer Maschinenhalle mit Verkaufsraum und Büro, FlSt.Nr. 12101

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 12101 eine Maschinenhalle mit Verkaufsraum und Büro errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Flurscheide III“. Befreiungen sind nicht erforderlich. Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauantrag „Neubau einer Maschinenhalle mit Verkaufsraum und Büro“, Flst.Nr. 12101, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

 

TOP 4b: Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FlSt.Nr. 11989

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 11989 ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gochsheimer Pfad II, 1. Änderung“. Befreiungen sind nicht erforderlich. Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“, Flst.Nr. 11989, sein Einvernehmen. Aus Sicht der Gemeinde liegen keine Versagungsgründe nach § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB vor.

 

TOP 5: Mitteilung der Verwaltung

Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen der Gemeindeverwaltung:


Mobiler Impftag in Zaisenhausen
Am 01.03.2021 wurde kurzfristig ein mobiler Impftag im Feuerwehrhaus für die ü80 Jährigen durchgeführt. Der Impftag in der Gemeinde Zaisenhausen diente als Pilotprojekt für die mögliche Umsetzung in anderen Kommunen im Landkreis Karlsruhe. Der mobile Impftag verlief sehr gut und das Feedback der Bevölkerung ist durchweg positiv. Durch die Impfaktion sind mittlerweile 88% aller ü80 Jährigen in Zaisenhausen geimpft.
Gemeinderat Hensgen berichtet, dass er auch positives Feedback von der Bevölkerung erhalten hat und bereits die Prioritätengruppe 2 Interesse an einem Impftag in Zaisenhausen äußert. Die Vorsitzende entgegnet, dass das Impfthema an Dynamik gewinnen wird, da immer mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Darum geht sie derzeit von keinen weiteren Impfaktionen in Zaisenhausen aus. Sollten sich die Gegebenheiten ändern, wird sich die Verwaltung wieder für eine entsprechende Aktion einsetzen.


Schnelltests Kindergarten und Schule
Apothekerin Dr. Anne-Kathrin Staudt (Hubertus Apotheke Kürnbach) führt bei dem Personal des Kindergartens und der Schule regelmäßige Corona Schnelltests durch. Viele Mitarbeiterinnen wurden bereits geimpft oder haben einen Termin im Impfzentrum.


Außenanlage Kindergarten
Die Umgestaltung des Außenbereichs des Kindergartens ist angelaufen. Die Bauzeit wird auf sechs Wochen geschätzt.

Ausbau Breitband
Der Breitbandausbau in Richtung der Aussiedlerhöfe in der Schulstraße geht voran.

Gewerbegebiet Flurscheide lll
Die ersten Bewerber des Gewerbegebiets möchten in die Bauphase gehen. Die Gemeinde hatte bereits in den letzten Wochen Notartermine für die Veräußerung der Grundstücke.


Jugendrat
Die Vorsitzende lobt das Online-Angebot des Jugendrates. Sie hatten für die Jugendlichen in Zaisenhausen einen Spiele- und Austauschabend durchgeführt.


Parksituation Hauptstraße
Die Parksituation in der Hauptstraße hat sich wieder verschärft. Die Gemeinde wird Verwarnschreiben an die Falschparker verteilen.


Verkehrssituation Schulstraße
Viele Autofahrer missachten die geltende Schrittgeschwindigkeit in der Schulstraße. Die Gemeinde wird im Amtsblatt auf die Verkehrsregeln aufmerksam machen und eine Geschwindigkeitskontrolle veranlassen. Gemeinderat Mayer schlägt die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige in der Schulstraße vor.

 

 

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.01.2021

Am Dienstag, den 26.01.2021, tagte der Gemeinderat von Zaisenhausen ab 16:30 Uhr in öffentlicher Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 2 ab.


TOP 1: Einbringung des Haushalts 2021
 
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird unter Berücksichtigung der im Vorfeld eingereichten Projektlisten und der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Zaisenhausen erstellt. Die Jahresrechnung 2018 konnte noch nicht vorgelegt werden, weil die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 momentan von der Rechtsaufsicht geprüft wird. Die geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 bildet die Grundlage für die Jahresrechnung 2018 .

Die Vorsitzende stellt die größten Einnahmenquellen und geplanten Projekte für das Haushaltsjahr 2021 vor:
Es kann mit 600.000 Euro Steuereinnahmen durch heimische Betriebe gerechnet werden. Die größte Einnahmequelle mit ca. 1,1 Mio. Euro ist die Einkommenssteuerumlage. 
In Planung ist, den zweiten auabschnitt des Kindergartens Vogelnest im Laufe des Jahres 2021 beziehen zu können. 400.000 Euro für die Kosten der noch anstehenden Gewerke sind veranschlagt. Es kann mit einem Zuschuss von 260.000 Euro für die Erweiterung des Gebäudes sowie für die Sanierung der Außenanlage gerechnet werden. Mit Kosten in Höhe von 70.000 Euro ist für die Sanierung des Areals der Kultur- und Sporthalle zu rechnen. 35.000 werden über Fördermittel eingenommen. Der Bereich um die Sporthalle wird teilweise saniert, der von Salpetersäure befallene Sockel wird gerichtet und die Halle erhält einen neuen Anstrich.
Über das Areal zwischen Kultur- und Sporthalle und dem Bahnhof muss sich der Gemeinderat Gedanken machen. Veranschlagte Baukosten wären hier 120.000 Euro, es wird mit Zuschüssen von 40.000 Euro gerechnet. Für die Ausstattung des Dorfplatz‘ ist die Anschaffung von Mülleimern und ein Sonnensegel angedacht. Die vorraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 20.000 Euro, es wird mit einem Zuschuss von 16.000 Euro gerechnet.
Für das mögliche neue Baugebiet ist im Haushalt ein Grundstückserwerb von 575.000 Euro vorgesehen. Eine wichtige Position, um jungen Familien die Perspektive auf das Eigenheim in Zaisenhausen zu ermöglich. Ob das innerörtliche Gebiet realisiert werden kann, hängt in erster Linie von den derzeitigen Grundstückseigentümern ab.  Wenn man sich auf die Erschließung einigen kann, kann diese erst 2022 realisiert werden. Dies hat zur Folge, dass mit Einnahmen durch das Baugebiet erst im Jahre 2022 gerechnet werden kann.
An der Belebung des Ortskerns und dem Gegenwirken des Leerstands soll 2021 weitergearbeitet werden. Die Verkaufsentscheidung und Investitionen sollen den Eigentümern erleichtert werden, durch Beratungsgespräche und dem Aufzeigen von Fördertöpfen. Es werden Fördermittel der Gemeinde zur Innenentwicklung privater Maßnahmen im Haushalt vorhanden sein.
In den kommenden Wochen wird die Verkabelung des Glasfaserausbaus von der Hauptstraße, über die Schulstraße, bis zu den Aussiedlerhöfen erfolgen. Die veranschlagten Baukosten betragen hier 210.000 Euro inklusive Zuschüssen in Höhe von 189.000 Euro. Für das digitale Klassenzimmer sind 30.000 veranschlagt, davon 28.000 Euro Förderung. Um Homeoffice für die Angestellten des Rathauses zu erleichtern, wird die Verwaltung mit neuen vorwiegend mobilen Endgeräten ausgestattet. Außerdem werden für Friedhofsgräber und Spielplätze Investitionsmittel bereitgestellt, um diese attraktiv zu halten.
Durch Grundstücksverkäufe in der Flurscheide III rechnet die Gemeinde mit Einnahmen in Höhe von circa 1 Millionen Euro. Diese Einnahmen fließen aufgrund einer Vereinbarung an das Erschließungskonto der KE und vermindern somit die Zinslast, sodass im Jahr 2021 mit einer Aufnahme von Krediten in Höhe von 300.000 Euro gerechnet werden kann.
Es folgt außerdem eine größere Investition zur Wasserversorgung, die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Frühjahr vorgelegt. Die Endabrechnung der Fluscheide III sowie des Regenklärbeckens steht noch an.
Frau Wöhrle ist sehr zufrieden mit der Haushaltsplanung. Es gilt jedoch weiterhin sparsam mit den Haushaltsmitteln zu wirtschaften, da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung durch die Corona-Pandemie ungewiss bleibt.
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 zur Kenntnis. Die Beratung findet am 02.03.2021 in der Gemeinderatssitzung statt.


TOP 3: Antrag von Gemeinderat Erik Stephan auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund

Herr Erik Stephan wurde am 26. Mai 2019 erneut in den Gemeinderat gewählt. Am 12.12.2020 beantragte Herr Stephan schriftlich sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund. Das Ausscheiden erfolgt nach § 16 Gemeindeordnung aus privaten und beruflichen Gründen.
Gemäß § 16 Absatz 2 Gemeindeordnung, muss der Gemeinderat entscheiden, ob ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt.
Frau Wöhrle bedauert sehr, dass Herr Stephan aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte, kann die Gründe jedoch nachvollziehen. Sie freut sich, dass er als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr weiterhin der Gemeinde erhalten bleibt, da er auch hier tadellose Arbeit verrichtet.

Sie spricht Ihren Dank und Respekt im Namen des Gemeinderats aus und übergibt anschließend Herrn Stephan eine Urkunde mit einem Präsent. Herr Stephan bedankt sich und äußert, wie schwer ihm diese Entscheidung gefallen ist. Er wünscht dem Gremium und dem Rathausteam alles Gute und merkt an, dass man sich bei benötigtem Rat gerne an ihn wenden kann.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Ausscheiden von Gemeinderat Erik Stephan aus dem Gemeinderat gemäß seinem schriftlichen Antrag vom 12.12.2020 zu.

TOP 4: Mitteilungen der Verwaltung
Frau Wöhrle informiert den Gemeinderat über die neusten Entwicklungen der Gemeindeverwaltung:

Impfzentrum Sulzfeld
Das Impfzentrum in Sulzfeld startete sein Arbeit am 22. Januar 2021. Frau Wöhrle erinnert daran, dass Termine nur per App, im Internet oder telefonisch unter der 116117 ausgemacht werden können. Von der telefonischen Vereinbarung ist abzuraten, da hierbei mit sehr langen Wartezeiten gerechnet werden muss.