Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (die Gemeinde Zaisenhausen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.zaisenhausen.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Zaisenhausen
Hauptstr. 97
75059 Zaisenhausen
Kontakt
Telefon: 07258 47045-10
Telefax: 07258 47045-80
E-Mail: nfzsnhsnd
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
- Barriere 1
Der Tastaturfokus wird nicht an jeder Stelle ausreichend hervorgehoben - Barriere 2
PDF-Dokumente, die vor Oktober 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei. - Barriere 3
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich.
Evaluationsmethode
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: pststllbfbmbbwld
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.11.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.11.2025 überprüft.
