
Hinweis zur Änderung der Hebesätze:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden wie folgt geändert und treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Grundsteuer
a) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A): 450 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B): 290 v. H.
Gewerbesteuer
380 v. H.
Hinweis: Die neue Hebesatzsatzung für 2026 wird hier veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig ist.
Je Hund: 84 €
Je Kampfhund: 252 €
Jeder weitere Hund: 168 €
Jeder weitere Kampfhund: 504 €
Steuerermäßigte Hunde: 42 €
Jeder weitere steuerermäßigte Hund: 84 €
Grundgebühr (§ 42)
Die Grundgebühr richtet sich nach der Zählergröße und beträgt je nach Zähler 3,75 € bis 3,85 € pro Monat.
Für Bauwasserzähler entfällt die Gebühr, wenn der Zähler nicht dauerhaft bleibt. Bei Wasserunterbrechung von mehr als einem Monat entfällt die Grundgebühr für die Dauer der Unterbrechung.
Verbrauchsgebühr (§ 43)
Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,55 € pro Kubikmeter.
Änderung der Abwassergebührensatzung
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wird wie folgt geändert und tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft:
Schmutzwassergebühr (§ 40): 2,99 € pro m³
Niederschlagswassergebühr (§ 40a): 0,55 € pro m² versiegelte Fläche
Hinweis: Die Satzungsänderung wird hier veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig ist.
