Grundsteuerreform
Grundsteuerreform

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Steuerpflichtigen Ihre Grundsteuererklärung abgeben. Diese sind elektronisch über das ELSTER-Portal bei den Finanzämtern einzureichen. Hierfür finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter fm.baden-wuerttemberg.de einige Ausfüllhilfen und Erklär-Videos.

Auskünfte zu Bodenrichtwerten und Grundstücken erhalten Sie kostenfrei unter www.gutachterausschuesse-bw.de
im Bereich „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.

Wenn Sie ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Flurstück (Grundsteuer A) in Ihrem Besitz haben, erhalten Sie im Januar 2023 ein separates Informationsschreiben.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Weiland gerne zur Verfügung.
Telefon: 07258/47045-41
E-Mail: m.weiland@zaisenhausen.de

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