
Aufgaben des Standesamtes:
Vielfältige Dienstleistungen rund um Geburt, Heirat, Sterbefall.
Dazu gehören die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden), die Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen, die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Beglaubigungen von Vaterschaftsanerkennungen, sowie die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen.
Eheschließungen
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate im Voraus möglich. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Das zuständige Wohnsitzsstandesamt prüft, ob die Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind. Hierzu sind vorab die erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorzulegen.
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Das zuständige Standesamt kann weitere Unterlagen, wie z.B. die Einbürgerungsurkunde verlangen.
