
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gilt als eines der wichtigsten Strukturprogramme des Landes Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum.
Mit dem Förderprogramm soll die strukturelle Entwicklung des ländlich geprägten Raumes unterstützt werden, um die ländlichen Gemeinden mit ihren historischen Ortskernen attraktiv zu halten.
Privat, privat-gewerbliche sowie gewerbliche Projekte können in den ELR-Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen beantragt und gefördert werden.
Förderschwerpunkt ist die Innen- und Ortskernentwicklung, Flächen- und Wohnraumaktivierung sowie die lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und Bäckereien. Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 55 %, die maximalen Zuwendungen reichen bis zu 750.000 €. Eine Übersicht mit den zuwendungsfähigen Projektarten sowie den entsprechenden Fördersätzen und Höchstbeträgen finden Sie hier.
Den ELR-Erklärfilm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie hier.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Gemeinde gestellt werden. Die Gemeinde leitet die Projekte in einem Sammelantrag in einer Rangfolge der Rechtsaufsichtsbehörde sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu. Nach dem Einplanungsvorschlag des beim Landratsamt angesiedelten Koordinationsausschusses legt das Regierungspräsidium dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen nach Dringlichkeiten geordneten Programmvorschlag zur Entscheidung vor. Das Ministerium entscheidet über die Mittelvergabe erfahrungsgemäß im März/April des darauffolgenden Jahres.
Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden darf und Anträge auf Zuwendungen von unter 5.000 € nicht bewilligt werden.
Bei Sanierungsmaßnahmen sollte der Zuschussbedarf durch Fotoaufnahmen verdeutlicht werden, bei Umbaumaßnahmen müssen gezeichnete Pläne mit eingereicht werden. Sollte eine baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein, muss diese bei Antragstellung vorliegen bzw. bereits beantragt sein.
Förderanträge können jeweils ab Ausschreibung des Jahresprogramms durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Gemeinde Zaisenhausen eingereicht werden. Die Antragsfrist für das Hauptverfahren des Jahres 2026 ist bereits abgelaufen. Wir werden rechtzeitig über ein neues Verfahren informieren.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
LEADER
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den ländlichen Raum. Ziel ist, die ländlichen Regionen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu stärken. Besonders wichtig: Entwicklungsinitiative und Projekte sollen von den Akteuren der Region selbst ausgehen.
Aufgrund der erfolgreichen Bewerbung kann sich der Kraichgau über zusätzliche Fördermittel freuen. Für das LEADER-Aktionsgebiet Kraichgau wurde ein Verein gegründet.
Nähere Informationen zu LEADER im Kraichgau finden Sie hier.
Informationen zu möglichen Förderungen, Fristen usw. finden Sie direkt auf der Homepage von LEADER Kraichgau.
Sanierungsgebiet "Ortskern"
Informationen finden Sie hier.
